Tausende Menschen warten in Deutschland auf ein Spenderorgan. Im Bundestag wird erneut über eine grundlegende Reform der Organspenderegeln diskutiert. / © Adobe Stock/Alexander Raths
Im Ringen um mehr lebensrettende Organspenden in Deutschland gibt es einen neuen Anlauf für eine grundlegende Änderung der Spenderegeln. Der Bundestag debattierte über eine mögliche Umstellung auf eine Widerspruchsregelung. Das hieße für Erwachsene: Jeder gilt automatisch zunächst als Organspender nach dem Tod – außer man widerspricht dem aktiv. Bisher ist für Entnahmen eine ausdrückliche Zustimmung erforderlich. Doch oft sind Haltungen dazu nicht bekannt, so dass Spenden nicht zustande kommen.
In der sachlich geführten Debatte gab es wie bei ethischen Fragen üblich keine Fraktionslinien. Sabine Dittmar (SPD) sagte, die durchschnittliche Wartezeit auf ein Organ betrage acht Jahre. »Täglich versterben zwei bis drei Menschen, während sie warten.« Die Widerspruchsregelung sei daher ein vertretbarer und notwendiger Paradigmenwechsel. Der CDU-Abgeodnete Michael Brand machte dagegen Bedenken deutlich, dass der Rechtsstaat tief in die Selbstbestimmung von über 80 Millionen Menschen eingreifen würde. Schon vorab hatten sich zwei Abgeordnetengruppen positioniert und jeweils erste Entwürfe vorbereitet: eine für den Wechsel zu einer Widerspruchsregelung, die andere klar dagegen.
Die Gruppe mit Abgeordneten von CDU, CSU, SPD, Linken und Grünen argumentiert, dass viele Verbesserungen in den vergangenen Jahren keine entscheidende Steigerung der Spendezahlen bewirkt hätten. Eine Spende solle daher zum »Regelfall« werden. Dafür sollen Organentnahmen bei volljährigen und einwilligungsfähigen Menschen auch dann zulässig werden, wenn man »nicht widersprochen« hat.
Vorgesehen ist eine verstärkte Aufklärung. Greifen sollen die neuen Regeln nicht vor 2030. Zu den Unterstützern gehören auch die früheren Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und Karl Lauterbach (SPD).
Auch die zweite fraktionsübergreifende Gruppe will zu mehr Organspenden kommen, aber über bessere Aufklärung, eine leichtere Dokumentation des eigenen Willens – und ohne Grundrechtseingriff. »Schweigen darf nicht als Zustimmung gewertet werden«, argumentieren die Abgeordneten. Das Recht auf Selbstbestimmung schließe auch ein, keine Entscheidung zu treffen, ohne dass daraus persönliche Konsequenzen erwachsen. Konkret vorgeschlagen wird, »analoge Eintragungsmöglichkeiten« in ein bestehendes Online-Register zur generellen Organspendebereitschaft in Ausweisstellen aufzubauen.