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Debatte um Widerspruchslösung
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Lauterbach sieht neue Chancen für Reform der Organspende

Die norwegische Kronprinzessin Mette-Marit bekam überraschend schnell eine neue Lunge. Der Fall könnte nach Ansicht von SPD-Politiker Karl Lauterbach in Deutschland eine Organspende-Reform beschleunigen.
AutorKontaktdpa
Datum 22.06.2026  15:00 Uhr
Lauterbach sieht neue Chancen für Reform der Organspende

Der ehemalige Gesundheitsminister Karl Lauterbach erwartet eine zügige Neuregelung bei der Organspende noch in diesem Jahr. Die Chance auf eine Einführung der Widerspruchslösung in Deutschland sei gestiegen, sagte der SPD-Politiker der Funke Mediengruppe. »Der Fall Mette-Marit kann uns dabei helfen«, fügte er mit Blick auf die norwegische Kronprinzessin (52) hinzu, die vor wenigen Tagen überraschend schnell eine neue Lunge bekommen hatte.

Der Bundestag debattiert in der kommenden Woche über die Einführung einer sogenannten Widerspruchslösung. Diese wird über Fraktionsgrenzen hinweg von einer Gruppe von Abgeordneten gefordert – während eine weitere Gruppe sich strikt dagegenstellt. Künftig solle jeder volljährige und einwilligungsfähige Mensch möglicher Organspender sein, wenn er eingewilligt oder nicht explizit widersprochen hat. In Norwegen gilt die Widerspruchslösung. Allerdings werden die Angehörigen stets in die Entscheidung einbezogen und können die Entnahme ablehnen.

Widerspruchslösung im Herbst?

Lauterbach sagte weiter: »Ideal wäre es, wenn der Bundestag im Herbst endgültig die Widerspruchslösung beschließen würde.« Fälle wie der von Mette-Marit könnten in Deutschland die Regel sein. Gerade bei Lungentransplantationen könnte es schneller gehen – aber auch bei Herztransplantationen oder Nierentransplantationen. »In Deutschland sterben immer noch viel zu viele Patienten auf der Warteliste«, sagte Lauterbach. »Hätten wir eine Widerspruchslösung bei der Organspende wie in Norwegen, wäre das Problem gelöst.«

In Deutschland muss man seine Bereitschaft für eine Organspende dokumentieren, beispielsweise mit einem Spenderausweis oder in einer Patientenverfügung. Ohne eine solche Willensbekundung werden im Todesfall die Angehörigen mit der Frage konfrontiert. Auch der Tattoo-Organspendeausweis »Opt Ink« symbolisiert diese Bereitschaft.

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