Gitta Connemann (CDU, l.) ) und Sabine Dittmar (SPD) fordern die Widerspruchslösung. / © Imago / dts Nachrichtenagentur
Eine Gruppe von Abgeordneten über Fraktionsgrenzen hinweg fordert eine grundlegende Neuregelung der Organspende in Deutschland. Ab dem Jahr 2030 soll demzufolge jede und jeder zunächst als organspendende Person gelten, außer, man widerspricht. »Aktuelle Umfragen belegen eine Zustimmung von 73 bis 85 Prozent der Bevölkerung zur Organ- und Gewebespende nach dem Tod«, sagt der Vorsitzende der Kommission Herz/Lunge bei der Deutschen Transplantations-Gesellschaft, Professor Jan Gummert, gegenüber dem Science Media Center.
Die CDU-Abgeordnete Gitta Connemann sagte, in den vergangenen Jahren sei bereits viel getan worden, um mehr lebensrettende Spendeorgane etwa durch Verbesserungen in den Krankenhäusern zu erreichen. »Aber alles das hat nichts bewirkt«, sagte die Wirtschaftsstaatssekretärin.
Auch der leitende Oberarzt der Charité, Professor Klemens Budde, setzt gegenüber dem Science Media Center zuzüglich zur Widerspruchslösung, die seiner Ansicht nach nur mit einer geringen Erhöhung der Spendezahlen einhergeht, auf eine Änderung der Krankenhausstrukturen.
Organspende müsse eine Selbstverständlichkeit für alle in den Kliniken Beteiligten werden. »Dabei sind besonders die Universitätskliniken als Transplantationszentren und die Deutsche Stiftung Organtransplantation gefordert, diese Kultur der Organspende mit Leben zu füllen«, so Budde.
Budde fordert zudem eine Freistellung von Transplantationsbeauftragten, um die Strukturänderungen in Angriff zu nehmen. »Es müssen dringend Schulungen für die Angehörigengespräche stattfinden. Natürlich gehört auch, wie in fast allen westlichen Ländern, eine Herztod-Regelung dazu, damit wir den von der WHO definierten Versorgungsauftrag für die Patienten auf der Warteliste erfüllen können«, so Budde.
Die Gruppe schlägt daher eine Widerspruchsregelung vor. Künftig solle jeder volljährige und einwilligungsfähige Mensch mögliche spendende Person sein, wenn er oder sie eingewilligt oder nicht explizit widersprochen habe, sagte die SPD-Abgeordnete und Ärztin Sabine Dittmar. Connemann ergänzte: »Jeder von Ihnen und von uns kann zum Lebensretter, zur Lebensretterin werden.«
Am Vortag noch hatte eine weitere Gruppe – ebenfalls aus Abgeordneten von CDU, CSU, SPD, Linken und Grünen – vor einer solchen Widerspruchsregelung gewarnt. Diese wäre ein »Grundrechtseingriff«, so diese Parlamentarierinnen und Parlamentarier. Dieses Argument wies die Gruppe um Connemann, Dittmar sowie Abgeordneten von Grünen und Linken zurück. »Niemand wird gegen seinen Willen zum Organspender oder zur Organspenderin«, versicherte Grünen-Politiker Armin Grau.
Im Gegenteil: Der Direktor der Klinik für Nieren- und Hochdruckerkrankungen, Medizinische Hochschule Hannover (MHH), Professor Kai Schmidt-Ott, setzt gegenüber dem Science Media Center auf eine Kombination aus Widerspruchslösung und Aussagen der Angehörigen der betroffenen Person. Diese kennen laut Schmidt-Ott häufig als Einzige die Einstellung der potenziell spendenden Person. »Deshalb halte ich es auch im Rahmen einer Widerspruchslösung für wichtig, Angehörige weiterhin nach einem möglicherweise entgegenstehenden Willen zu befragen, selbst wenn kein schriftlich dokumentierter Widerspruch vorliegt.«
Somit steuert der Bundestag erneut auf die ethische Debatte im Plenum zu, bei der die im normalen Politikbetrieb üblichen Fraktionsgrenzen nicht zählen. Dittmar sagte, angestrebt sei die erste Lesung des Antrags ihrer Gruppe vor der Sommerpause und eine Entscheidung darüber vor Jahresende. Wegen langer Übergangsfristen, während denen die Menschen in Deutschland breit informiert werden sollen, solle das Gesetz dann am 1. Januar 2030 »scharf geschaltet« werden.