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Apotheken-Rechenzentrum AvP

Staatsanwaltschaft ermittelt, Hilfspaket geschnürt

Nach dem am gestrigen Dienstag gestellten Insolvenzantrag für das Apotheken-Rechenzentrum AvP ermittelt nun die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft in dem Fall. Der Software-Dienstleister Noventi nutzt derweil die Gunst der Stunde und schnürt ein 250-Millionen Euro schweres Hilfsprogramm für die betroffenen Apotheken.
Charlotte Kurz
16.09.2020  16:28 Uhr

Heute morgen platzte die erste Bombe: Das Apotheken-Rechenzentrum AvP ist vermutlich insolvent. Ein Sonderbeauftragter der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin stellte gestern den entsprechenden Insolvenzantrag. Für 3000 Apotheken ist somit aktuell nicht geklärt, ob und wann sie ihr Geld erhalten. Und die Summe, um die es hier geht, ist beachtlich: Bis zu 400.000 Euro ist AvP den betrofffenen Apotheken schuldig. Rechtsanwalt und Steuerberater Bernhard Bellinger erläuterte heute, was für die Apotheker nun zu beachten ist.

Trotz aller Turbulenzen ermittelte die Staatsanwaltschaft Düsseldorf zunächst nicht gegen das Unternehmen. Heute Nachmittag erklärte sie dann gegenüber der PZ, »dass mittlerweile eine Strafanzeige der BaFin im Zusammenhang mit der AvP eingegangen ist«. Weitere Angaben könne die Staatsanwaltschaft im Moment dazu nicht machen. Auch die BaFin kann nach eigenen Angaben aus Verschwiegenheitsgründen keine zusätzlichen Auskünfte erteilen.

Das Branchenmedium »DAZ.online« berichtete heute zudem, dass sich der AvP-Firmenchef Mathias Wettstein in Untersuchungshaft befände. Auf PZ-Nachfrage bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf konnte dies jedoch nicht bestätigt werden: Einen Haftbefehl gegenüber Wettstein beantragte die Staatsanwaltschaft demnach bislang nicht.

Eine weitere Neuigkeit krachte heute Nachmittag in das Chaos: Der Software-Dienstleister Noventi plant jetzt, ein 250-Millionen Euro schweres ad-hoc-Hilfspaket für die AvP-Apotheken zu schnüren. Dabei erklärte Noventi, dass man die erforderliche Liquidität der Apotheken möglichst innerhalb von 24 Stunden sicherstellen wolle. Allerdings könne die Unterstützung nur erfolgen, wenn die Apotheke einen Abrechnungsvertrag mit Noventi sowie erste Einlieferungen von Rezepten vorweisen könne. Unter einer Notfall-Hotline können sich betroffene Apotheken bei Noventi melden.

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