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Landgericht Düsseldorf

Ex-AvP-Chef zu Gefängnisstrafe verurteilt

Wegen Steuerhinterziehung von fast 8 Millionen Euro muss der Ex-AvP-Chef Mathias Wettstein für fünf Jahre und neun Monate in Haft. Der Prozess wurde am Landgericht Düsseldorf verhandelt. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hatte ein höheres Strafmaß gefordert. Der Verurteilte sitzt seit einem halben Jahr aufgrund von Fluchtgefahr bereits in U-Haft. Die Verteidigung hat bereits angekündigt, Revision einlegen zu wollen.
Charlotte Kurz
04.11.2021  15:30 Uhr

Der ehemalige AvP-Chef Mathias Wettstein ist zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Nach insgesamt sechs Verhandlungstagen ist er am Landgericht Düsseldorf zu Steuerhinterziehung in sieben Fällen und einem weiteren versuchten Fall der Steuerhinterziehung verurteilt worden, sagte eine Pressesprecherin am Landgericht Düsseldorf der PZ. Das Verfahren läuft seit Ende August und ist nicht direkt mit der Insolvenz des Apothekenrechenzentrums AvP verknüpft.

Nach Angaben des Landgerichts ist das Strafmaß am 29. Oktober mündlich verlesen worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der Angeklagte könne noch bis diese Woche Freitag Revision beim Bundesgerichtshof einlegen. Laut einem Sprecher der Staatsanwaltschaft Düsseldorf habe die Verteidigung aber bereits angekündigt, Revision einlegen zu wollen. Fast 8 Millionen Euro Steuern soll Wettstein damit hinterzogen haben, so der Sprecher. Die Staatsanwaltschaft hatte in der Anklage noch eine Hinterziehungssumme von 8,8 Millionen Euro angegeben. Laut der Staatsanwaltschaft soll Wettstein über mehrere Jahre hinweg unbemerkt rund 35 Millionen Euro aus dem Unternehmen der AvP-Gruppe entnommen und nicht entsprechend versteuert haben.

Von den knapp 8 Millionen Euro habe der Angeklagte allerdings bereits 60 Prozent im Laufe des Gerichtsverfahrens zurückgezahlt, so der Sprecher der Staatsanwaltschaft. Dies wurde auch vom Gericht bei der Urteilsfindung berücksichtigt. Die restliche Steuerschuld besteht allerdings weiter.

Kautionssumme: 11 Millionen Euro

Die Staatsanwaltschaft habe ein Strafmaß von sechs Jahren und neun Monaten gefordert, mit der vom Gericht festgelegten Strafe sei die Staatsanwaltschaft aber zufrieden und werde selbst nicht in Revision gehen, so der Sprecher. Wettstein soll während des Prozesses zudem geständig gewesen sein und die Steuerhinterziehung zugegeben haben. Zu der AvP-Insolvenz selbst soll er sich allerdings nicht geäußert haben.

Wettstein sitzt seit etwa einem halben Jahr in Untersuchungshaft, dort wird er zunächst bleiben, bis das Urteil rechtskräftig ist. Der Haftbefehl bleibe wegen Fluchtgefahr aufrechterhalten, so der Sprecher der Staatsanwaltschaft. Nachdem das Urteil rechtskräftig gesprochen wird, komme er in Strafhaft, um seine Strafe abzusitzen. Gegen eine Kautionssumme von 11 Millionen Euro könne der Haftbefehl laut Sprecher aber auch außer Vollzug gesetzt werden. Das bedeutet, wenn Wettstein 11 Millionen Euro zahlt, könnte er auf freien Fuß kommen.

Neben diesem Gerichtsverfahren ermittelt die Staatsanwaltschaft Düsseldorf weiterhin gegen insgesamt fünf ehemalige AvP-Mitarbeiter, unter anderem wegen Verdachts auf Bilanzfälschung, Betrugs, Bankrott und der Untreue. Hier hatten Polizeibeamte erstmals im Januar dieses Jahres insgesamt 15 Gebäude, die im Zusammenhang mit der AvP-Insolvenz stehen, durchsucht. Ein Gerichtsverfahren ist hierfür allerdings noch nicht eröffnet worden.

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