Staatsanwaltschaft erhebt neue Vorwürfe gegen AvP-Mitarbeiter |
Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf wertet nun die neu gewonnen Beweismittel nach der heutigen Durchsuchung bei AvP-Mitarbeitern aus. / Foto: picture alliance/dpa
Die AvP-Insolvenz erschüttert weiterhin den Apothekenmarkt. Bisher war bekannt, dass für die Insolvenz vor allem Missmanagement von führenden Mitarbeitern des privaten Abrechners verantwortlich sein soll. Mitte November wurde zudem bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Düsseldorf bereits im August 2020, also noch vor Bekanntwerden der Insolvenz, Anklage wegen Untreue im Zusammenhang mit AvP gegen einen früheren Manager erhoben hatte.
Am heutigen Donnerstag gab die Staatsanwaltschaft bekannt, dass im Zusammenhang mit der AvP-Insolvenz nun »gegen fünf Beschuldigte, die zur Führungsebene der Unternehmensgruppe AvP gehören oder gehörten beziehungsweise Mitarbeiterin oder Mitarbeiter der Unternehmensgruppe sind oder waren« ermittelt wird. Die aufgezählten Vergehen, die die fünf begangen haben sollen, lassen nichts Gutes erahnen: Verdacht der Insolvenzverschleppung, Bilanzfälschung, Urkundenfälschung, des Betrugs, bzw. Beihilfe zum Betrug, Bankrott sowie der Untreue. Bislang war lediglich bekannt, dass die Staatsanwaltschaft gegen einige AvP-Mitarbeiter wegen Verdachts auf Untreue und Bankrotts ermittelte.
Die Ermittlungen gehen laut Mitteilung der Staatsanwaltschaft auf eine Strafanzeige der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin), die im September 2020 eingegangen ist, zurück. Dabei äußert die Staatsanwaltschaft den Verdacht, dass folgende Vergehen im Zusammenhang mit der AvP-Insolvenz stehen. Es seien Erträge verbucht worden, »die es tatsächlich nicht gegeben hat«. Zudem wurde die »wirtschaftliche Lage des Unternehmens auf dem Markt besser dargestellt« als sie tatsächlich war. Weiter liegt der Verdacht nahe, dass der Insolvenzantrag nicht rechtzeitig gestellt worden ist und »sachfremde Verfügungen während der bereits eingetretenen Insolvenz vorgenommen worden sind«. Als letzten Punkt zählt die Staatsanwaltschaft auf, dass der Verdacht besteht, dass »sachfremde Entnahmen von Firmenkonten zugunsten einzelner Beschuldigte vorgenommen wurden«.