Anklage wegen Untreue gegen AvP-Manager erhoben |
Mehr als 800.000 Euro soll ein AvP-Manager vor zwei Jahren aus der Firma abgezweigt und für private Zwecke verwendet haben. Das Amtsgericht Düsseldorf verhandelt nun den Fall. / Foto: Fotolia/emmi
Seit zwei Wochen ist das Insolvenzverfahren gegen AvP offiziell eröffnet. Kurz nach der Eröffnung wurden neue Details bekannt. Demnach sollen vor allem Management-Fehler für die Firmenpleite verantwortlich gewesen sein. Das Thema Missmanagement bei AvP kam auch im Gesundheitsausschuss des Bundestags zur Sprache. Bisher ermittelt die Staatsanwaltschaft Düsseldorf in einem Verfahren gegen zwei Beschuldigte wegen Bankrotts, jetzt wurde eine weitere Anklage an das Amtsgericht Düsseldorf zugestellt. Ein Beschuldigter aus dem Management von AvP ist wegen Verdachts auf Untreue angeklagt, bestätigte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Düsseldorf gegenüber der PZ. Die Verfahren stehen in keinem direkten Zusammenhang, so die Staatsanwaltschaft.
Bereits im August 2018 wurden bei AvP Ermittlungen aufgenommen. Der Grund: Eine Geldwäscheverdachtsanzeige. Die genauen Hintergründe sind nicht bekannt, allerdings werden diese Anzeigen häufig von Banken angestoßen, die den Zollbehörden ungewöhnliche Kontenbewegungen melden. Der Verdacht der Geldwäsche erhärtete sich vor zwei Jahren nicht, allerdings fanden die Behörden Hinweise für einen anderen Straftatbestand: Untreue von Firmengeldern. Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, im Jahr 2018 über mehrere Monate hinweg über ein Konto, das bei AvP eingerichtet war, mehr als 800.000 Euro für private Zwecke aus dem Unternehmen abgezweigt zu haben, bestätigt die Staatsanwaltschaft Düsseldorf. Bereits im August 2018 wurde das Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Die Anklage wegen Untreue wurde von der Staatsanwaltschaft am 12. August 2020, und damit bereits vor dem Bekanntwerden der Firmenpleite, erhoben. Die Zustellung der Anklage an den Beschuldigten erfolgte jedoch erst vor wenigen Tagen. Der Fall liegt nun beim Amtsgericht Düsseldorf. Dort wird das Verfahren in einem Schöffengericht verhandelt. Eine Sprecherin des Amtsgerichts erklärte, dass ein Schöffengericht, bestehend aus einem Berufsrichter und zwei Schöffen, anberaumt wird, wenn eine Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren erwartet wird. In diesem Verfahren gehe es um ein Strafmaß von zwei bis vier Jahren, so die Sprecherin. Nach einem Urteil sei entweder eine Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe zu erwarten. Eine Freiheitsstrafe kann allerdings nur bis zu zwei Jahren als Bewährungsstrafe angetreten werden.
Der Straftatbestand der Untreue ist laut Paragraf 266 Absatz 1 Strafgesetzbuch (StGB) folgendermaßen definiert: »Wer die ihm durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, mißbraucht oder die ihm kraft Gesetzes, behördlichen Auftrags, Rechtsgeschäfts oder eines Treueverhältnisses obliegende Pflicht, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen, verletzt und dadurch dem, dessen Vermögensinteressen er zu betreuen hat, Nachteil zufügt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.«
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Hinweis der Redaktion: Wir haben einen Teil des Berichts über den Beschuldigten im AvP-Management gestrichen, weil uns inzwischen aktuellere Informationen vorliegen.