Neue Erkenntnisse zum Missmanagement bei AvP |
Das Abrechnungszentrum AvP kommt aus den negativen Schlagzeilen nicht heraus – Bei den Apothekenrabatten und dem Rezepthandel ging es vermutlich nicht mit rechten Dingen zu. / Foto: picture alliance/dpa
Am Sonntag, den 1. November startete das Insolvenzverfahren beim Abrechnungszentrum AvP in Düsseldorf. Ab dieser Woche werden die mehr als 3000 betroffenen Apotheken, die im Verfahren als Gläubiger behandelt werden, vom Insolvenzverwalter Jan-Philipp Hoos angeschrieben und aufgefordert, mittels eines Formulars ihre Forderungen anzumelden.
Wie es zu dieser Situation kommen konnte, ist bereits bekannt. Vor allem Management-Fehler sind nach Informationen der PZ für die Firmenpleite verantwortlich. Nun kommen neue Erkenntnisse rund um das Missmanagement zutage. Laut »Handelsblatt«-Bericht sind die Probleme bei AvP aufgrund von Apothekenrabatten aufgeflogen. Wenn Krankenkassen die Rechnungen der Rezepte bei Abrechnern oder bei Apotheken zügig, innerhalb von zehn Tagen bezahlen, erhalten sie einen Rabatt. Dies ist in § 130 Sozialgesetzbuch V (SGB) geregelt. Laut »Handelsblatt«-Informationen stellten sich jedoch auch Krankenkassen den Rabatt aus, welche nicht innerhalb der geforderten Frist zahlten. AvP soll dies jedoch nicht angemahnt haben, sondern mithilfe von Umbuchungen von unterschiedlichen Konten für ein ausgeglichenes Ergebnis gesorgt haben. Fraglich bleibt, warum AvP die falschen Abrechnungen bei den Krankenkassen nicht hinterfragte. Diese Praxis soll für stockende Abschlagszahlungen mitverantwortlich sein, denn Apothekenkunden berichteten bereits vor der Antragstellung der Insolvenz von ausbleibenden Zahlungen.
Der Insolvenzverwalter Jan-Philipp Hoos bestätigte gegenüber der PZ: »Der Apothekenrabatt und dessen Abrechnung sind eines der Themen, die von mir im Rahmen des Insolvenzverfahrens aufgearbeitet werden. Schon länger ist bekannt, dass bei AvP strukturelle Probleme und Missmanagement vorlagen, die mit für die Insolvenz verantwortlich sind.«
Allerdings liegen die Gründe der Insolvenz laut »Handelsblatt«-Informationen nicht nur bei Management-Fehlern. Auch vorsätzliches Abziehen von Geldern der AvP-Konten sei Praxis gewesen. So berichtet die Wirtschaftszeitung, dass AvP Millionen von Rezepten auswertete und diese Daten in anonymer Form an die Pharmawirtschaft verkauft hätte. Dies ist laut § 300 SGB V zulässig. Dort steht in Absatz 2 Satz 2: »Die Rechenzentren dürfen die ihnen hierzu übermittelten Daten für im Sozialgesetzbuch bestimmte Zwecke und nur in einer auf diese Zwecke ausgerichteten Weise verarbeiten, soweit sie dazu von einer berechtigten Stelle beauftragt worden sind; anonymisierte Daten dürfen auch für andere Zwecke verarbeitet werden.« Der Rezepthandel ist demnach unter der Voraussetzung, dass die Anonymität gewahrt bleibt, erlaubt.
Allerdings sorgte ein ehemaliger Geschäftsführer der AvP, es handelt sich hierbei um den Hobby-Piloten Mathias Wettstein, dafür, dass die Rechte der Datenerhebung an eine Drittfirma übertragen wurde. Diese Drittfirma soll Wettstein selbst gehört haben, der mit dem zusätzlichen Geld aus dem Datenverkauf seine Fliegerei finanziert haben soll. Hoos bestätigt: »Die Lieferung und Verwertung der anonymen Rezeptdaten erfolgte nicht durch die AvP, sondern durch ein anderes Unternehmen von Mathias Wettstein.« Ob jedoch auch die Rechte der Daten an das Drittunternehmen übertragen worden sind, kann Hoos nicht bestätigen.