Sonderregeln für die Bestellung von Covid-19-Impfstoffen |
Für die geplante Impfaktionswoche will das Bundesministerium für Gesundheit dem Großhandel ein Sonderkontingent an Covid-19-Impfstoffen zur Verfügung stellen. / Foto: imago images/ZUMA Wire
Die Impfbereitschaft gegen Covid-19 ist zuletzt stark zurückgegangen. Mit einer gezielten Werbekampagne plant das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) deshalb unter dem Slogan #HierWirdGeimpft eine bundesweite Impfaktionswoche vom 13. bis zum 19. September. Ärzte sollen sich deshalb für Kalenderwoche 37 (KW) auf eine mögliche verstärkte Nachfrage nach Corona-Impfungen einstellen, heißt es seitens der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Die Apotheken wiederum müssen beim Bestellprozedere der Corona-Impfstoffe einige Besonderheiten berücksichtigen.
Für die Impfwoche will das BMG nach eigenen Angaben dem Großhandel im Vorfeld ein Sonderkontingent an Impfstoffen bereitstellen (Comirnaty®, Vaxzevria® und Covid-19-Impfstoff Janssen®). Ärzten soll es so ausnahmsweise und nur in diesem Zeitraum möglich sein, auch kurzfristig Dosen nachbestellen zu können, falls der regulär georderte Impfstoff nicht ausreicht. Die Apotheken müssen diese Nachbestellungen dann innerhalb von drei Werktagen an die Praxen ausliefern.
Wie der Deutsche Apothekerverband (DAV) informierte, sollen Ärzte für diese Bestellungen ein gesondertes Muster-16-Rezept verwenden und es mit »Aktionswoche Impfen KW 37« oder »Sonderimpfaktion KW 37« kennzeichnen.
Was die Extrabestellungen beim Großhandel betrifft, so sind diese laut DAV von den Apotheken ausschließlich per Fax oder E-Mail zu übermitteln und nicht wie normalerweise über das internetbasierte Bestellverfahren MSV3. Dies soll dem Großhandel ermöglichen, zwischen regulären Ordern für die jeweils übernächste Woche oder Extrabestellungen für die Impfwoche zu unterscheiden. Die Impfaktion-Bestellungen mehrerer Ärzte können dabei gebündelt in einem Fax oder einer E-Mail erfolgen, müssen jedoch getrennt nach Aufträgen ausgewiesen werden.
Im Vorfeld der Aktionswoche will das BMG ein digitales Mitmachpaket zur Verfügung stellen. Alle relevanten Informationen sollen demnächst auf der Webseite www.hierwirdgeimpft.de zu finden sein. Der DAV kündigte zudem an, seine Mitglieder zu informieren, sobald nähere Informationen bereitstehen.
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