So rechnen Apotheken die Covid-19-Medikamente ab |
Die Ärzte müssen bei der Bedruckung der Rezepte Folgendes beachten:
> Kostenträger ist das BAS
> Kostenträgerkennung: IK 103609999
> LANR und BSNR hinzufügen
> Versichertenfeld korrekt bedrucken. Optional: Versichertennummer und Status
> Ausstelldatum beachten und aufdrucken, ebenso wie den Verordnungstext
> Optional sind die Felder »Gebührenfrei« und »Sonstige« anzukreuzen
Die Apotheken müssen bei der Bedruckung für die Abrechnung Folgendes beachten:
> Apotheken-IK eintragen
> Abgabedatum eintragen
> Zuzahlung (0,00) Euro eintragen, bei Privatrezepten dies händisch eintragen
> Feld Gesamtbrutto: Summe der Einzeltaxen in Euro
> Feld Arzneimitte-/Hilfsmittel-Nr.: Lagevrio BUND-PZN 17936094; ggf. Botendienstpauschale Sonder-PZN 17716530
> Feld Faktor: 1
> Feld Taxe: Summe der Vergütung Großhandel und Apotheke brutto
> Das Formular durch den Inhaber stempeln und unterschreiben lassen
> Name, Postleitzahl und Ort der Apotheke können optional aufgedruckt werden
Das Virus SARS-CoV-2 hat unsere Welt verändert. Seit Ende 2019 verbreitet sich der Erreger von Covid-19 und stellt die Wissenschaft vor enorme Herausforderungen. Sie hat sie angenommen und rasch Tests und Impfungen, auch für Kinder, entwickelt. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite Coronavirus.