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Lagevrio®, Paxlovid®

So rechnen Apotheken die Covid-19-Medikamente ab

Seit Jahresbeginn können Ärzte mit Lagevrio® (Molnupiravir) erstmals ein oral einnehmbares Covid-19-Medikament verordnen. Mit Paxlovid® von Pfizer folgt bald ein zweites. Die Distribution der begrenzt verfügbaren Dosen übernehmen die Apotheken. Nun steht fest, wie sie ihr Sonderhonorar dafür abrechnen können.
Benjamin Rohrer
14.01.2022  09:00 Uhr

Seit dem 3. Januar kann das bisher noch nicht in der EU zugelassene, oral anzuwendende, antivirale Molnupiravir-haltige Präparat Lagevrio® (Molnupiravir) der Firma MSD zur gezielten Behandlung Covid-19-Erkrankter ärztlich verordnet werden. Das Bundesgesundheitsministerium hatte vorerst 80.000 Therapieeinheiten zentral beschafft. Für die Beschaffung, die Beratung, die Abgabe und die Abrechnung von Molnupiravir gelten besondere Bedingungen, die das Ministerium per Allgemeinverfügung festgelegt hat. Die PZ hat kürzlich ausführlich über die Abgabemodalitäten berichtet: Unter anderem sollen Ärzte ihre Verordnungen direkt an die Apotheken übertragen.

Für die Apotheken gelten auch bezüglich der Vergütung besondere Regelungen. Das BMG hatte schon im Dezember per Verordnung geregelt, dass die Apotheken für die Abgabe 30 Euro (netto) pro Packung erhalten, weitere 6,72 Euro (netto) können im Falle eines Botendiensts abgerechnet werden. Unter der Angabe der BUND-Pharmazentralnummer können die Offizinen dann monatsweise mit ihrem Rechenzentrum abrechnen, spätestens aber bis zum Ende des dritten auf den Abrechnungszeitraum folgenden Monats. Die Rechenzentren übermitteln dem Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) dann monatlich den Gesamtbetrag und leiten die aus der Abrechnung erhaltenen Summen an die Apotheken weiter. Was die konkreten Abrechnungsregeln für Apotheken betrifft, hatte der Deutsche Apothekerverband (DAV) kürzlich um Geduld gebeten – nun liegen die Abrechnungsmodalitäten aber vor.

Die Abrechnung erfolgt über das Muster-16-Rezept beziehungsweise das blaue PKV-Rezept. Die Apotheken sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Verordnungen bis Ende 2024 zu speichern oder aufzubewahren, was in der Regel die Abrechner für die Apotheken übernehmen. Rechnet man die Gesamtvergütung für eine verordnete Lagevrio-Packungen zusammen, kommt man auf einen Brutto-Preis von 59,50 Euro, im Falle eines Botendiensts auf 67,50 Euro. Die Großhandelsvergütung liegt pro Packung bei 20 Euro (netto).

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