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Lagevrio®, Paxlovid®
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So rechnen Apotheken die Covid-19-Medikamente ab

Seit Jahresbeginn können Ärzte mit Lagevrio® (Molnupiravir) erstmals ein oral einnehmbares Covid-19-Medikament verordnen. Mit Paxlovid® von Pfizer folgt bald ein zweites. Die Distribution der begrenzt verfügbaren Dosen übernehmen die Apotheken. Nun steht fest, wie sie ihr Sonderhonorar dafür abrechnen können.
AutorKontaktBenjamin Rohrer
Datum 14.01.2022  09:00 Uhr
Das müssen Ärzte und Apotheker bei der Rezeptbedruck beachten

Das müssen Ärzte und Apotheker bei der Rezeptbedruck beachten

Die Ärzte müssen bei der Bedruckung der Rezepte Folgendes beachten:

> Kostenträger ist das BAS

> Kostenträgerkennung: IK 103609999

> LANR und BSNR hinzufügen

> Versichertenfeld korrekt bedrucken. Optional: Versichertennummer und Status

> Ausstelldatum beachten und aufdrucken, ebenso wie den Verordnungstext

> Optional sind die Felder »Gebührenfrei« und »Sonstige« anzukreuzen

Die Apotheken müssen bei der Bedruckung für die Abrechnung Folgendes beachten:

> Apotheken-IK eintragen

> Abgabedatum eintragen

> Zuzahlung (0,00) Euro eintragen, bei Privatrezepten dies händisch eintragen

> Feld Gesamtbrutto: Summe der Einzeltaxen in Euro

> Feld Arzneimitte-/Hilfsmittel-Nr.: Lagevrio BUND-PZN 17936094; ggf. Botendienstpauschale Sonder-PZN 17716530

> Feld Faktor: 1

> Feld Taxe: Summe der Vergütung Großhandel und Apotheke brutto

> Das Formular durch den Inhaber stempeln und unterschreiben lassen

> Name, Postleitzahl und Ort der Apotheke können optional aufgedruckt werden

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