Selbstmedikation bei Schlafstörungen |
Carolin Lang |
20.11.2020 18:00 Uhr |
Etwa ein Viertel der Bevölkerung berichtet über Schlafstörungen. Die Apotheke ist dann häufig die erste Anlaufstelle. / Foto: Adobe Stock / franz12
Treten Probleme mit dem Einschlafen, Durchschlafen oder mit der Schlafqualität auf, fragen Betroffene häufig erst einmal in der Apotheke um Rat. Bei der Beratung sollte pharmazeutisches Personal den Ursachen für die Schlafstörungen nachgehen und erkennen, wann der Patient ärztlichen Rat einholen sollte. Dies ist angezeigt bei einer Schlafdauer unter sechs Stunden oder bei lang anhaltenden Störungen über drei bis vier Wochen hinaus. Auch dann, wenn als Auslöser eine unerwünschte Arzneimittelwirkung oder eine Grunderkrankung vermutet wird, sind die Grenzen der Selbstmedikation erreicht.
Eignet sich der Fall jedoch für die Selbstmedikation, sollte der Kunde zunächst einmal zur allgemeinen »Schlafhygiene« beraten werden. Gegebenenfalls kann das pharmazeutische Personal zusätzlich schlafunterstützende Medikamente empfehlen. Eine Selbstdiagnose oder ein Präparatwunsch des Kunden sollte pharmazeutisches Personal stets hinterfragen. Dabei dürfen einige »W-Fragen« im Beratungsgespräch nicht fehlen. Wie könnte das konkret bei einem Patienten mit Schlafproblemen aussehen? Ein Beispiel: