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Schlafstörungen

Das bietet die Selbstmedikation

Gründe für schlaflose Nächte gibt es viele und der Wunsch der Betroffenen nach erholsamem Schlaf ist groß. Nicht immer führen Maßnahmen zur Schlafhygiene allein zum Ziel. Rezeptfreie Arzneimittel sind dann eine zusätzliche Option. Doch zuvor ist Beratung gefragt.
Maria Pues
09.12.2022  16:30 Uhr

Nur schwer in den Schlaf zu finden oder nicht Durchschlafen zu können – davon ist fast Jeder gelegentlich einmal betroffen. Meist holt man den verpassten Schlaf in den folgenden Nächten nach. Von einer Insomnie spricht man erst, wenn die Ein- und/oder Durchschlafstörungen für die Dauer von mindestens drei Monaten bestehen und sie mindestens dreimal pro Woche auftreten. Neben verschiedenen Grunderkrankungen und belastenden Lebenssituationen kommen als Auslöser auch der Genuss von Alkohol sowie die Einnahme verschiedener Arzneimittel infrage, zum Beispiel Glucocorticoide oder Antiparkinson-Arzneimittel. Daher sollte das Apothekenteam die bestehende Medikation in der Beratung erfragen und den Patienten gegebenenfalls an den Arzt verweisen.

Kommt eine Selbstmedikation infrage, so stehen – zusätzlich zur Information zu schlafhygienischen Maßnahmen – verschiedene Optionen zur Auswahl. Rasche Hilfe ermöglichen H1-Antihistaminika der ersten Generation, zum Beispiel Diphenhydramin (etwa Halbmond®) oder Doxylamin (etwa Schlafsterne®). Im Rahmen der Selbstmedikation sollten sie maximal zwei Wochen lang angewendet werden.

Die Einnahme erfolgt sinnvollerweise rund eine halbe Stunde vor dem Schlafengehen; zusätzlich sollte eine ausreichend lange Ruhezeit eingeplant werden, um Hang-over-Effekte zu vermeiden. Da es – vor allem bei älteren Patienten – zu anticholinergen Nebenwirkungen kommen kann, sollte außerdem die Medikation auf weitere anticholinerge Wirkstoffe geprüft werden, um additive Effekte zu vermeiden. Entsprechendes gilt für Arzneimittel, die die QT-Zeit verlängern können. Aufgrund der möglichen Nebenwirkungen hatte der Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht eine Rezeptpflicht dieser Wirkstoffe für Personen über 65 Jahren diskutiert, die zuständigen Stellen haben hiervon jedoch Abstand genommen. Anwender sollten außerdem keinen Alkohol zu sich nehmen, da dieser die Wirkung der H1-Antihistaminika verändern kann.

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