| Melanie Höhn |
| 13.03.2026 13:30 Uhr |
Einige Kantone erlauben auch die Verimpfung von Lebendimpfstoffen. Diese Öffnung sei zunächst ein politisch sensibles Thema gewesen, führt von Burg weiter aus. Diese erfolgte schrittweise und kantonal unterschiedlich. Im Kanton Zürich beispielsweise bleiben Lebendimpfstoffe wie Masern, Mumps, Röteln, Windpocken ausdrücklich ausgeschlossen. In anderen Kantonen sind alle Impfungen gemäß schweizerischem Impfplan für Apothekerinnen und Apotheker erlaubt.
Als einzige Impfung mit Lebendimpfstoff ist die Gelbfieber-Impfung nicht für die Verabreichung in Apotheken erlaubt. Sie darf grundsätzlich nur von Ärztinnen und Ärzten in Zentren mit einer offiziellen Bewilligung für Gelbfieberimpfungen durchgeführt werden. Eine Tollwut-Impfung ist präexpositionell in Apotheken möglich, postexpositionell nur ärztlich.
PharmaSuisse sieht beim Thema Impfen in der Schweiz noch Verbesserungsbedarf: Eine einheitlichere Regelung in allen Kantonen sei wünschenswert, ebenso die Öffnung aller Impfstoffe für die Apotheken, mehr Vertrauen in die pharmazeutische Fachkompetenz, eine einfache Vergütung sowie eine stärkere Einbindung in kantonale und nationale Impfprogramme.
Als internationale Vorbilder nannte von Burg Portugal mit seiner fortschrittlichen Einbindung von Apotheken in Prävention und Public-Health-Themen sowie Frankreich. Dort gebe es positive Erfahrungen mit Apotheken bei der HPV-Impfung und es würden auch jüngere Kinder geimpft. »In einigen Ländern profitiert die Bevölkerung längst vom Potenzial der Apothekerschaft. Wir verpassen hier eine echte Chance.«
Das Virus SARS-CoV-2 hat unsere Welt verändert. Seit Ende 2019 verbreitet sich der Erreger von Covid-19 und stellt die Wissenschaft vor enorme Herausforderungen. Sie hat sie angenommen und rasch Tests und Impfungen, auch für Kinder, entwickelt. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite Coronavirus.