Schmerzattacken im Griff |
Christina Hohmann-Jeddi |
13.11.2024 18:00 Uhr |
Auf die medikamentöse Prophylaxe von Migräneattacken ging Dr. Robert Fleischmann von der Universitätsmedizin Greifswald näher ein. Kopfschmerzattacken senkten nicht nur die Effektivität bei der Arbeit, sondern könnten auch das Familienleben beeinträchtigen, wenn geplante Aktivitäten nicht stattfinden können. Durch eine Prophylaxe lasse sich die Lebensqualität verbessern und auch das Risiko für eine Chronifizierung der Erkrankung senken.
Etwa ein Drittel der Migränepatienten hat mehr als vier Kopfschmerztagen pro Monat. Sie sollten eine medikamentöse Prophylaxe erhalten. / © Adobe Stock/Syda Productions
Eine Prophylaxe ist angezeigt, wenn Patienten vier oder mehr Kopfschmerztage pro Monat haben. Dies treffe auf ungefähr ein Drittel der Migränepatienten zu, sagte Fleischmann. Aber nur etwa 20 Prozent von ihnen erhielten schließlich auch eine Prophylaxe. Primäres Ziel der Prophylaxe sei, die Zahl der Migränetage zu senken. Dies erreichten nahezu alle modernen Substanzen. Zudem solle eine Prophylaxe auch die Krankheit modifizieren, indem sie die Krankheitsaktivität nachhaltig verringert, berichtete der Mediziner. Daher sei in der Leitlinie vorgeschrieben, dass bei niedrigfrequenter Migräne nach einer Behandlungszeit von sechs bis zwölf Monaten ein Auslassversuch unternommen werden sollte und bei hochfrequenter Migräne nach zwölf bis 24 Monaten.
Wie sieht eine Prophylaxe aus? »Wir sind im Zeitalter der CGRP-basierten Therapien«, sagte Fleischmann. In einer Vergleichsstudie sei der CGRP-Antikörper Anti-Erenumab (Aimovig®) wirksamer und besser verträglich gewesen als das Antiepileptikum Topiramat. Trotz der Vorteile der Substanz bildeten die oralen Therapien mit dem Antidepressivum Amitriptylin, den Betablockern Metoprolol und Propranolol, dem Calciumantagonisten Flunarizin oder Topiramat immer noch die Basis der Prophylaxe, so der Experte. Mit diesen Substanzen ließen sich die meisten Patienten gut behandeln. Erst wenn alle Vortherapien unwirksam waren oder durch Kontraindikationen ausgeschlossen sind, ließen sich die Antikörper zulasten der GKV verschreiben.
Zwei Einschränkungen gebe es aber zu beachten: Topiramat dürfen Frauen in gebärfähigem Alter, die keine hochwirksame Verhütungsmethode verwenden, nicht einnehmen. Der Grund ist, dass die Anwendung der Substanz während der Schwangerschaft schwere angeborene Fehlbildungen und Wachstumsbeeinträchtigungen verursachen kann. Auch Valproinsäure solle bei Frauen im gebärfähigen Alter nicht eingesetzt werden; sie habe zur Migräneprophylaxe in Deutschland aber ohnehin keine Zulassung.