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Prüfbitten 
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Regierungsfraktionen haben viele Fragen zum ApoVWG

Die Apothekenreform ist auf der Zielgeraden, aber offene Punkte gibt es für die Regierungsfraktionen noch einige. In ihren Prüfbitten fragen die Unions- sowie SPD-Fraktion nach zentralen Inhalten wie PTA-Vertretung und Honorar. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) zeigt sich größtenteils unbeirrt.
AutorKontaktCornelia Dölger
Datum 25.03.2026  16:20 Uhr

Zweigapotheken als Instrument gegen Versorgungslücken?

Auf den Nägeln brennt den Apotheken auch das Thema Zweigapotheken. Die Unionsfraktion bittet zu prüfen, ob diese Neuregelung gestrichen oder wenigstens »auf den Betrieb maximal einer Zweigapotheke reduziert werden sollte«. Immerhin stellten die Pläne »erhebliche strukturelle und wettbewerbliche Risiken für die Apothekenversorgung« dar.

Die Unionsfraktion sorgt sich, dass die reduzierten Anforderungen an Zweigapotheken zu Wettbewerbsverzerrungen gegenüber voll ausgestatteten Apotheken führen könnten; sie könnten am Ende ein Risiko für die Apothekenversorgung darstellen, wenn mit den abgespeckten Standorten wirtschaftliche Fehlanreize gesetzt würden.

Das BMG sieht die Zweigapotheken eher als Instrument, um Versorgungslücken im ländlichen Raum zu schließen. Mit der Änderung von § 16 Apothekengesetz (ApoG) werde eine Weiterentwicklung der Zweigapotheken und damit deren häufigere Gründung bezweckt. Dies sei nötig, weil es wegen der anhaltenden Ausdünnung des Apothekennetzes mittelfristig zu größeren Versorgungslücken kommen könne.  Apothekenstandorte – auch Zweigapotheken – müssten in der Fläche erhalten bleiben. Dies sei klar einer Versorgung etwa durch Versandapotheken vorzuziehen. 

Zweigapotheken würden weiterhin die Ausnahme bilden, nicht die Regel. Wettbewerbliche Risiken seien mit den speziellen Vorgaben für die Gründung minimiert worden.  Es stärke die Apothekenversorgung letztlich, wenn die Anforderungen liberalisiert würden, zeigt sich das BMG überzeugt. Eine Reduktion auf nur eine Zweigapotheke sei zwar grundsätzlich möglich, entspreche aber dem Status quo, sodass »im Sinne eines positiven Effekts auf das Apothekennetz weniger große Effekte zu erwarten wären«. 

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