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Prüfbitten 
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Regierungsfraktionen haben viele Fragen zum ApoVWG

Die Apothekenreform ist auf der Zielgeraden, aber offene Punkte gibt es für die Regierungsfraktionen noch einige. In ihren Prüfbitten fragen die Unions- sowie SPD-Fraktion nach zentralen Inhalten wie PTA-Vertretung und Honorar. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) zeigt sich größtenteils unbeirrt.
AutorKontaktCornelia Dölger
Datum 25.03.2026  16:20 Uhr

Frage nach dem variablen Vergütungsanteil

Den im Koalitionsvertrag vorgesehenen »Landzuschlag« von bis zu 11 Euro thematisiert auch die SPD. Für das BMG ist er allerdings kein Thema mehr; der Plan sei im Stellungnahmeverfahren als »zu komplex, aufwändig und bürokratisch abgelehnt« worden. Mit der erhöhten Notdienstpauschale würden Apotheken auf dem Land unterstützt; diese erbrächten statistisch gesehen häufiger Nacht- und Notdienste. 

Weil damit Apotheken in wenig bevölkerten Regionen gestärkt werden könnten, möge das BMG zudem prüfen, ob das Fixum in Abhängigkeit zur Zahl der abgegebenen Packungen degressiv ausgestaltet werden könnte, so die SPD. Das BMG lehnt diese degressive Ausgestaltung ab; damit würde der Vorgabe zur Wahrung des einheitlichen Apothekenabgabepreises widersprochen.

Auf die Frage der SPD-Fraktion nach der Gegenfinanzierung über eine gleichzeitige Absenkung oder Deckelung des variablen Vergütungsanteils stellt das BMG klar: »Eine Erhöhung des Fixums und die Finanzierung über die gleichzeitige Absenkung des relativen Vergütungsanteils ist abzulehnen.« Denn um die Honoraranpassung vollständig gegenfinanzieren zu können, sei eine Senkung von 3 auf 1 Prozent erforderlich.

Das Hochpreiser-Problem

Dies würde »zu massiver Kritik der Apothekerschaft führen, da es somit nur zu einer Umverteilung der Vergütung innerhalb der Apothekerschaft käme und keine neuen Finanzmittel eingesetzt werden«. Zu befürchten sei auch, dass sich Apotheken die Vorfinanzierung von Hochpreisern dann nicht mehr leisten könnten.

Auch eine Deckelung lehnt das BMG ab; diese sei angesichts der mit der Verordnung geplanten Verhandlungslösung, die auch den variablen Honoraranteil umfasst, aktuell »nicht zielführend«.

Zur geplanten Verhandlungslösung möchte die SPD noch mehr wissen. Laut Verordnungsentwurf ist geplant, dass die Partner der Selbstverwaltung einen Vergütungsvorschlag vereinbaren sollen, der dem Ministerium vorzulegen ist, das für die AMPreisV zuständig ist. Warum die Selbstverwaltung hier nicht eigenständig verhandeln dürfe, will die SPD wissen.

Weil der Verordnungsgeber die Regelungskompetenz zur Festlegung von Arzneimittelpreisen habe, die nicht an die Selbstverwaltung »subdelegiert« werden könne, so das BMG. Zudem ergebe sich dadurch eine fiskalische Steuerungsmöglichkeit für den Verordnungsgeber. 

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