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Prüfbitten 
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Regierungsfraktionen haben viele Fragen zum ApoVWG

Die Apothekenreform ist auf der Zielgeraden, aber offene Punkte gibt es für die Regierungsfraktionen noch einige. In ihren Prüfbitten fragen die Unions- sowie SPD-Fraktion nach zentralen Inhalten wie PTA-Vertretung und Honorar. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) zeigt sich größtenteils unbeirrt.
AutorKontaktCornelia Dölger
Datum 25.03.2026  16:20 Uhr

Einen Schmerzpunkt für die Apotheken will die Unions-Bundestagsfraktion komplett abräumen: die geplante PTA-Vertretungsklausel. Unions-Apothekenberichterstatter Stephan Pilsinger (CSU) hatte unlängst gegenüber der PZ angekündigt, dass er in dieser Sache beharrlich bleiben wolle. In ihren Prüfbitten zum Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG), die der PZ vorliegen, macht die Unionsfraktion nun Ernst.

Sie bittet das BMG, eine Streichung der Regelung zu prüfen, »um die fachliche Verantwortung vor Ort nicht zu schwächen, um das geltende ordnungsrechtliche System der inhabergeführten öffentlichen Apotheken strukturell nicht zu gefährden, Patientensicherheit jederzeit zu gewährleisten und um keine Rechtsunsicherheit hinsichtlich der Apotheker-Haftung zu schaffen«.

Das Ministerium entgegnet in seiner Stellungnahme, dass die Vertretungspläne angesichts des Fachkräftemangels gerade auf dem Land eine »notwendige Maßnahme« seien. Die Vorgaben für die Regelung seien verschärft worden; die Apothekenleitung müsse sich jeweils aktiv für die vorübergehende Öffnung entscheiden. Dies spiegele »die besondere Verantwortung der persönlichen Ausübung der Apothekenleitung« wider. Die Apothekenleitung müsse zudem stets erreichbar sein.

BMG: Fremdbesitzverbot nicht gefährdet

Das Risiko, dass mit der Öffnung das Fremdbesitzverbot wackeln könnte, sieht das BMG nicht; die persönliche Verantwortung der Apothekenleitung werde stets hervorgehoben. Diese schütze zudem vor Rechtsunsicherheiten bezüglich der Haftung. Die PTA-Vertretung sei zeitlich begrenzt, was schon lange auch für Pharmazieingenieure möglich sei. Nach fünf Jahren Erprobung solle die Regelung evaluiert werden.

Auch die SPD hat Fragen zur PTA-Vertretung, nämlich zu besagten mit dem Regierungsentwurf verschärften Vorgaben. Das BMG erklärt, die Änderungen schränkten den Anwendungsbereich »auf diejenigen Konstellationen ein, die aus Sicht des BMG besonders relevant sind«. Das sind demnach Betriebe auf dem Land mit mindestens sechs Kilometern Abstand zur nächsten Offizin. Hier sei davon auszugehen, dass die Arzneimittelversorgung von dem einen Standpunkt abhänge und der Betrieb aufrechterhalten werden müsse. Die Genehmigung der Behörde fuße auf einer Ermessensentscheidung, die die regionale Arzneimittelversorgung und die Personalsituation der Apotheke berücksichtige.

PTA-Vergütung mit neuen Aufgaben?

Auch in puncto Qualifizierung der PTA unterscheidet sich der Regierungs- vom Referentenentwurf. Man setzt nun auf »langjährige berufliche Erfahrung in allen relevanten Tätigkeitsbereichen einer öffentlichen Apotheke sowie das seit mindestens drei Jahren durchgängige Arbeiten ohne Aufsicht in der betreffenden Apotheke«. Auch dies hebe die Verantwortung der Apothekenleitung hervor.

Wichtig ist der SPD die Vergütung. Wie diese »gestärkt« werden könne, wenn etwa eine Weiterqualifizierung erfolgt sei, so die Frage. Das BMG zeigt sich »äußerst skeptisch«, staatlich in die Vergütung einzugreifen, und verweist auf den Grundsatz der Tarif- beziehungsweise Privatautonomie. Die Tarif- oder Vertragspartner könnten neue Aufgabenbereiche für PTA in den Verhandlungen aber »angemessen berücksichtigen«.

Die Honorarfrage

Worauf die Branche aktuell gespannt blickt, ist die für den kommenden Montag geplante Übergabe der Sparvorschläge der Finanzkommission Gesundheit an das BMG. Die Expertinnen und Experten werden nach Informationen der PZ einen ganzen Maßnahmenbaukasten für 2027 vorstellen, der zahlreiche quantifizierte Einzelmaßnahmen umfasst. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat mehrmals bekräftigt, dass die Mehrausgaben von jährlich 950 Millionen Euro für das erhöhte Apothekenhonorar in die Vorschläge eingepreist sind.

Richtig aus der Deckung will das Ministerium beim Thema Honorar aber nicht kommen, sondern verweist bei den Prüfbitten stets darauf, dass die Honorarfrage nicht mit dem ApoVWG geregelt werde, sondern in einer begleitenden Verordnung. Für die Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) – und damit auch für Änderungen daran – sei das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) zuständig. 

Die erste der 27 Prüfbitten der Unionsfraktion geht direkt ans Eingemachte: Das BMG möge prüfen, ob die im Koalitionsvertrag angekündigte Honorarerhöhung auf 9,50 Euro umgesetzt werden kann, »um die Apotheken bei den zuletzt stark gestiegenen Personal-, Energie-, Miet- und sonstigen Kosten zu entlasten, bevor die Verhandlungen über die künftige Vergütung auf die Ebene der Selbstverwaltung delegiert werden«. Insbesondere sei zu prüfen, ob eine Erhöhung »wenigstens« Apotheken im ländlichen Raum zugestanden werden könne, um das Apothekensterben auf dem Land zu stoppen.

Die Unionsfraktion möchte zudem wissen, wie eine Honorarerhöhung »bei gleichzeitiger Absenkung des prozentualen Zuschlags und/oder Nutzung der nicht abgerufenen Mittel des Fonds für pharmazeutische Dienstleistungen umgesetzt werden könnte«. 

Das BMG gibt – nach dem Verweis auf die Verordnung – den Hinweis, dass eine Anhebung grundsätzlich »im Lichte der GKV-Finanzlage« zu treffen sei. Es bestätigt, dass die Erhöhung in die Sparvorschläge einzupreisen sei, und verweist auf den Koalitionsvertrag. 

Apotheken im ländlichen Raum gesondert zu vergüten, lehnt das BMG ab; dies würde demnach der gesetzlichen Vorgabe zur Wahrung des einheitlichen Apothekenabgabepreises widersprechen. Bereits über die höhere Notdienstvergütung würden ländliche Standorte unterstützt.

Mittel aus dem Fonds für pharmazeutische Dienstleistungen (pDL) für die Erhöhung heranzuziehen, wäre laut BMG nur für einen begrenzten Zeitraum möglich; »die Frage der grundsätzlichen Finanzierung bliebe«. Vor Kurzem hatte eine solche Idee aus der Unionsfraktion die Runde gemacht.

Frage nach dem variablen Vergütungsanteil

Den im Koalitionsvertrag vorgesehenen »Landzuschlag« von bis zu 11 Euro thematisiert auch die SPD. Für das BMG ist er allerdings kein Thema mehr; der Plan sei im Stellungnahmeverfahren als »zu komplex, aufwändig und bürokratisch abgelehnt« worden. Mit der erhöhten Notdienstpauschale würden Apotheken auf dem Land unterstützt; diese erbrächten statistisch gesehen häufiger Nacht- und Notdienste. 

Weil damit Apotheken in wenig bevölkerten Regionen gestärkt werden könnten, möge das BMG zudem prüfen, ob das Fixum in Abhängigkeit zur Zahl der abgegebenen Packungen degressiv ausgestaltet werden könnte, so die SPD. Das BMG lehnt diese degressive Ausgestaltung ab; damit würde der Vorgabe zur Wahrung des einheitlichen Apothekenabgabepreises widersprochen.

Auf die Frage der SPD-Fraktion nach der Gegenfinanzierung über eine gleichzeitige Absenkung oder Deckelung des variablen Vergütungsanteils stellt das BMG klar: »Eine Erhöhung des Fixums und die Finanzierung über die gleichzeitige Absenkung des relativen Vergütungsanteils ist abzulehnen.« Denn um die Honoraranpassung vollständig gegenfinanzieren zu können, sei eine Senkung von 3 auf 1 Prozent erforderlich.

Das Hochpreiser-Problem

Dies würde »zu massiver Kritik der Apothekerschaft führen, da es somit nur zu einer Umverteilung der Vergütung innerhalb der Apothekerschaft käme und keine neuen Finanzmittel eingesetzt werden«. Zu befürchten sei auch, dass sich Apotheken die Vorfinanzierung von Hochpreisern dann nicht mehr leisten könnten.

Auch eine Deckelung lehnt das BMG ab; diese sei angesichts der mit der Verordnung geplanten Verhandlungslösung, die auch den variablen Honoraranteil umfasst, aktuell »nicht zielführend«.

Zur geplanten Verhandlungslösung möchte die SPD noch mehr wissen. Laut Verordnungsentwurf ist geplant, dass die Partner der Selbstverwaltung einen Vergütungsvorschlag vereinbaren sollen, der dem Ministerium vorzulegen ist, das für die AMPreisV zuständig ist. Warum die Selbstverwaltung hier nicht eigenständig verhandeln dürfe, will die SPD wissen.

Weil der Verordnungsgeber die Regelungskompetenz zur Festlegung von Arzneimittelpreisen habe, die nicht an die Selbstverwaltung »subdelegiert« werden könne, so das BMG. Zudem ergebe sich dadurch eine fiskalische Steuerungsmöglichkeit für den Verordnungsgeber. 

Zweigapotheken als Instrument gegen Versorgungslücken?

Auf den Nägeln brennt den Apotheken auch das Thema Zweigapotheken. Die Unionsfraktion bittet zu prüfen, ob diese Neuregelung gestrichen oder wenigstens »auf den Betrieb maximal einer Zweigapotheke reduziert werden sollte«. Immerhin stellten die Pläne »erhebliche strukturelle und wettbewerbliche Risiken für die Apothekenversorgung« dar.

Die Unionsfraktion sorgt sich, dass die reduzierten Anforderungen an Zweigapotheken zu Wettbewerbsverzerrungen gegenüber voll ausgestatteten Apotheken führen könnten; sie könnten am Ende ein Risiko für die Apothekenversorgung darstellen, wenn mit den abgespeckten Standorten wirtschaftliche Fehlanreize gesetzt würden.

Das BMG sieht die Zweigapotheken eher als Instrument, um Versorgungslücken im ländlichen Raum zu schließen. Mit der Änderung von § 16 Apothekengesetz (ApoG) werde eine Weiterentwicklung der Zweigapotheken und damit deren häufigere Gründung bezweckt. Dies sei nötig, weil es wegen der anhaltenden Ausdünnung des Apothekennetzes mittelfristig zu größeren Versorgungslücken kommen könne.  Apothekenstandorte – auch Zweigapotheken – müssten in der Fläche erhalten bleiben. Dies sei klar einer Versorgung etwa durch Versandapotheken vorzuziehen. 

Zweigapotheken würden weiterhin die Ausnahme bilden, nicht die Regel. Wettbewerbliche Risiken seien mit den speziellen Vorgaben für die Gründung minimiert worden.  Es stärke die Apothekenversorgung letztlich, wenn die Anforderungen liberalisiert würden, zeigt sich das BMG überzeugt. Eine Reduktion auf nur eine Zweigapotheke sei zwar grundsätzlich möglich, entspreche aber dem Status quo, sodass »im Sinne eines positiven Effekts auf das Apothekennetz weniger große Effekte zu erwarten wären«. 

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