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Prüfbitten 
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Regierungsfraktionen haben viele Fragen zum ApoVWG

Die Apothekenreform ist auf der Zielgeraden, aber offene Punkte gibt es für die Regierungsfraktionen noch einige. In ihren Prüfbitten fragen die Unions- sowie SPD-Fraktion nach zentralen Inhalten wie PTA-Vertretung und Honorar. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) zeigt sich größtenteils unbeirrt.
AutorKontaktCornelia Dölger
Datum 25.03.2026  16:20 Uhr

PTA-Vergütung mit neuen Aufgaben?

Auch in puncto Qualifizierung der PTA unterscheidet sich der Regierungs- vom Referentenentwurf. Man setzt nun auf »langjährige berufliche Erfahrung in allen relevanten Tätigkeitsbereichen einer öffentlichen Apotheke sowie das seit mindestens drei Jahren durchgängige Arbeiten ohne Aufsicht in der betreffenden Apotheke«. Auch dies hebe die Verantwortung der Apothekenleitung hervor.

Wichtig ist der SPD die Vergütung. Wie diese »gestärkt« werden könne, wenn etwa eine Weiterqualifizierung erfolgt sei, so die Frage. Das BMG zeigt sich »äußerst skeptisch«, staatlich in die Vergütung einzugreifen, und verweist auf den Grundsatz der Tarif- beziehungsweise Privatautonomie. Die Tarif- oder Vertragspartner könnten neue Aufgabenbereiche für PTA in den Verhandlungen aber »angemessen berücksichtigen«.

Die Honorarfrage

Worauf die Branche aktuell gespannt blickt, ist die für den kommenden Montag geplante Übergabe der Sparvorschläge der Finanzkommission Gesundheit an das BMG. Die Expertinnen und Experten werden nach Informationen der PZ einen ganzen Maßnahmenbaukasten für 2027 vorstellen, der zahlreiche quantifizierte Einzelmaßnahmen umfasst. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat mehrmals bekräftigt, dass die Mehrausgaben von jährlich 950 Millionen Euro für das erhöhte Apothekenhonorar in die Vorschläge eingepreist sind.

Richtig aus der Deckung will das Ministerium beim Thema Honorar aber nicht kommen, sondern verweist bei den Prüfbitten stets darauf, dass die Honorarfrage nicht mit dem ApoVWG geregelt werde, sondern in einer begleitenden Verordnung. Für die Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) – und damit auch für Änderungen daran – sei das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) zuständig. 

Die erste der 27 Prüfbitten der Unionsfraktion geht direkt ans Eingemachte: Das BMG möge prüfen, ob die im Koalitionsvertrag angekündigte Honorarerhöhung auf 9,50 Euro umgesetzt werden kann, »um die Apotheken bei den zuletzt stark gestiegenen Personal-, Energie-, Miet- und sonstigen Kosten zu entlasten, bevor die Verhandlungen über die künftige Vergütung auf die Ebene der Selbstverwaltung delegiert werden«. Insbesondere sei zu prüfen, ob eine Erhöhung »wenigstens« Apotheken im ländlichen Raum zugestanden werden könne, um das Apothekensterben auf dem Land zu stoppen.

Die Unionsfraktion möchte zudem wissen, wie eine Honorarerhöhung »bei gleichzeitiger Absenkung des prozentualen Zuschlags und/oder Nutzung der nicht abgerufenen Mittel des Fonds für pharmazeutische Dienstleistungen umgesetzt werden könnte«. 

Das BMG gibt – nach dem Verweis auf die Verordnung – den Hinweis, dass eine Anhebung grundsätzlich »im Lichte der GKV-Finanzlage« zu treffen sei. Es bestätigt, dass die Erhöhung in die Sparvorschläge einzupreisen sei, und verweist auf den Koalitionsvertrag. 

Apotheken im ländlichen Raum gesondert zu vergüten, lehnt das BMG ab; dies würde demnach der gesetzlichen Vorgabe zur Wahrung des einheitlichen Apothekenabgabepreises widersprechen. Bereits über die höhere Notdienstvergütung würden ländliche Standorte unterstützt.

Mittel aus dem Fonds für pharmazeutische Dienstleistungen (pDL) für die Erhöhung heranzuziehen, wäre laut BMG nur für einen begrenzten Zeitraum möglich; »die Frage der grundsätzlichen Finanzierung bliebe«. Vor Kurzem hatte eine solche Idee aus der Unionsfraktion die Runde gemacht.

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