Rabattverträge gefährden Versorgungssicherheit |
Der BAH kritisiert insbesondere Rabattverträge großer Kassen mit nur einem Hersteller als Risiko für die Arzneimittelversorgung der Patienten. / Foto: Fotolia/Minerva Studio
Krankenkassen dürften beim Abschluss von Rabattverträgen nicht nur an Einsparungen denken, sondern sollten auch die Versorgungssicherheit im Blick haben. Wenn Krankenkassen, insbesondere solche mit einem hohen Marktanteil, Rabattverträge mit nur einem Hersteller schließen, stellt dies nach Auffassung des BAH eine Gefahr für die sichere Arzneimittelversorgung dar. Die Auffassung des AOK Bundesverbands, wonach Lieferengpässe bei Arzneimitteln nichts mit Rabattverträgen zu tun hätten, sei somit nicht haltbar.
Rabattverträge mit nur einem Hersteller bergen das Risiko, dass zum Beispiel bei einem Produktionsproblem, für das der Hersteller gar nicht verantwortlich sein muss, ein Arzneimittel relativ schnell nicht mehr verfügbar ist. Das gehe immer zulasten der Patienten. Deshalb fordert der BAH eine gesetzliche Vorgabe, dass Krankenkassen mit mindestens drei Herstellern Rabattverträge abschließen müssen. Leider habe der Gesetzgeber diesen Vorschlag im Entwurf zum Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) nicht berücksichtigt, bedauert der BAH.