Pharmazeutische Zeitung online
Wie erkläre ich es dem Kunden?

Preisbildung von Arzneimitteln

Frei Preise bei Non-Rx?

Anders sieht es bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln aus. Diese sind seit 2004 von der AMPreisV ausgenommen. Die Verkaufspreise wurden demnach staatlich freigegeben. Das bedeutet, dass Apotheken die Preise an dieser Stelle selbst kalkulieren können. Die Folge können unterschiedliche Preise von freiverkäuflichen Arzneimitteln wie abschwellende Nasensprays oder reizlindernde Lutschpastillen sein. Die Preiskalkulation ist von variierenden Einkaufskonditionen abhängig und kann sich außerdem saisonabhängig ändern. Beispielsweise wenn zur Wintersaison eine größere Menge bestellt wird, also ein Mengenrabatt günstigere Preise erlaubt.

Zudem beeinflussen Herstellungsmethode und Darreichungsform den Arzneimittelpreis. Pharmazeutisches Personal kann in diesem Zusammenhang erläutern, dass die Produktion beispielsweise von Augentropfen oder biotechnologisch hergestellten Arzneimitteln kostenintensiver ist als die Produktion von Tabletten. Bei der Preisdiskussion mit einem Kunden kann auch der Wert eines Arzneimittels, das Krankheiten heilen oder lindern kann (§ 2 Arzneimittelgesetz), hervorgehoben werden. Letztlich fließen in die freie Preiskalkulation auch Standortfaktoren mit ein, wie die vorherrschende Konkurrenz durch andere Apotheken in der Umgebung.

Vorsicht Ausnahme: Ist ein Non-Rx-Arznemittel auf einem Kassenrezept verordnet, kann die Apotheke den Preis nicht frei kalkulieren.

Der Ursprung aller Preise

Ausgangspunkt jeglicher Zuschläge und Vergütungen ist der Preis des Arzneimittelherstellers. Große Preisunterschiede, die im Apothekenalltag ein häufiges Thema sind, existieren zwischen sogenannten Originalarzneimitteln und Generika. Ein neues Arzneimittel unterliegt nach der Markteinführung zunächst einmal für eine gewisse Zeit dem Patentschutz. Nach Ablauf des Schutzes ist der Wirkstoff jedoch für den Markt freigegeben und kann auch von anderen Herstellern produziert werden, ohne im Vorfeld hohe Entwicklungskosten für beispielsweise klinische Studien aufwenden zu müssen. Generika-Hersteller können dadurch Medikamente mit dem gleichen Wirkstoff deutlich günstiger im Vergleich zum Originalhersteller anbieten.

Den Preis für neue Medikamente beziehungsweise Originalia legt das pharmazeutische Unternehmen nicht willkürlich fest. In der Regel orientiert es sich dabei an dem Erstattungspreis, den die gesetzlichen Krankenversicherungen leisten.  Dieser ist wiederum anhängig vom sogenannte Zusatznutzen, der letztendlich über den Wert des Medikaments entscheidet.

Seit dem 1. Januar 2011 regelt das Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes (AMNOG) den Preis von Arzneimitteln, die mit einem neuen Wirkstoff auf den Markt kommen (§ 35a SGB V). Die zentrale Frage ist dabei, ob das neue Arzneimittel einen zusätzlichen Nutzen im Vergleich zum Therapiestandard aufzeigen kann. Diesen Prozess bezeichnet man als frühe Nutzenbewertung und er wird vom gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) durchgeführt.

Seite<123>

Mehr von Avoxa