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Brief an Ministerin
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Preis fordert Rx-Boni-Strafen von Warken

ABDA-Präsident Thomas Preis wendet sich in einem persönlichen Brief an Bundesgesundheitsministerin Nina Warken. Die CDU-Politikerin soll endlich dem Treiben der Versender Einhalt gebieten und mit Sanktionen gegen unzulässige Rx-Boni vorgehen.
AutorKontaktAlexander Müller
Datum 21.07.2026  10:25 Uhr

Um an Rezepte zu kommen, gewähren ausländische Versandhändler schon seit Jahren Vorteile beim Bezug verschreibungspflichtiger Arzneimittel. Nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einer umstrittenen Entscheidung im Jahr 2016 erklärt hat, dass die deutsche Preisbindung keine Anwendung auf ausländische Versender findet, hat der deutsche Gesetzgeber das Rx-Boni-Verbot in das Sozialgesetzbuch überführt. Zumindest gegenüber gesetzlichen Versicherten sind die Rabattmodelle daher unzulässig.

Doch die Versender scheren sich nicht darum, werben mit Rabattmodellen und erlassen den Kunden regelmäßig die gesetzliche Zuzahlung. Das Problem dürfte sich künftig eher verschärfen, wenn mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz die Zuzahlungen um 50 Prozent angehoben werden: Künftig liegt der Korridor zwischen 7,50 und 15 Euro.

ABDA-Präsident Preis fordert von Ministerin Warken, »Verstöße gegen die geltende Arzneimittelpreisbindung staatlicherseits sanktionierbar zu machen«. Eine gesetzliche Regelung im Sozialgesetzbuch (SGB V) sei dringend erforderlich.

Formulierungshilfe fürs Gesetz

Die ABDA hat hierzu sogar schon einen konkreten Lösungsvorschlag vorgelegt. Das Rx-Boni-Verbot könnte demnach an der Stelle im Gesetz verankert werden, wo der Einzug der Zuzahlung geregelt ist. Der Formulierungsvorschlag: »Apotheken dürfen außer in den Fällen des Absatzes 1 Satz 2 auf den Einzug der Zuzahlung für ärztlich verordnete Arzneimittel beim Versicherten nicht verzichten. Die Werbung mit einem Verzicht ist verboten.«

Eine solche Regelung würde laut Preis einen klaren gesetzlichen Anknüpfungspunkt schaffen, um Umgehungsversuche der geltenden Preis- und Vergütungsvorschriften wirksamer als heute zu unterbinden. Der ABDA-Präsident bittet Warken »dringend«, möglichst schnell eine gesetzgeberisch klarstellende Lösung anzustoßen, »die den Zuzahlungsverzicht durch ausländische Versandapotheken wirksam unterbindet und bestehende Vollzugsdefizite beseitigt«.

Das Problem ist zuletzt besonders ins Auge gesprungen, da die Versender während der Fußball-WM massiv für den Erlass der Zuzahlung geworben haben: »Dies stellt nicht nur einen erheblichen Wettbewerbsnachteil für die Apotheken vor Ort und einen ›Booster‹ für den ausländischen Versandhandel dar, sondern untergräbt zugleich die vom Gesetzgeber vorgesehene Funktion der gesetzlichen Zuzahlung«, heißt es in dem Brief, der der PZ vorliegt.

Zuzahlung hat Steuerungswirkung

Denn die Zuzahlung soll als fester Bestandteil des GKV-Systems laut Preis nicht nur die Kassen finanziell entlasten, sondern hat auch eine Lenkungswirkung. »Sie soll einen bewussten und verantwortungsvollen Umgang mit Gesundheitsleistungen fördern und eine über das nötige Maß hinausgehende Inanspruchnahme dämpfen.« Diese Funktion hat zuletzt auch die Finanzkommission Gesundheit betont.

Die Steuerungswirkung werde durch Rx-Boni konterkariert. »Letztlich erhöht sich hierdurch die Gefahr für einen unnötigen Mehrgebrauch an Arzneimitteln, wenn Versicherte sich im Bewusstsein, dass es sie selbst ja nichts kostet, von einem Arzt – heutzutage zunehmend auch telemedizinisch – Arzneimittel verschreiben lassen«, mahnt Preis.

Privatverkäufe auf Online-Plattformen

Vereinzelt sei sogar festzustellen, dass Rx-Arzneimittel später als Privatverkauf auf Plattformen wie Ebay angeboten würden. Preis merkt an, dass ein Versender in der Vergangenheit sogar mit dem Slogan »Geldverdienen auf Rezept« geworben habe.

Die bisherigen Regelungen zur Durchsetzung der Zuzahlungspflicht hält Preis nicht für ausreichend. Gemeint ist die Paritätische Stelle, besetzt vom GKV-Spitzenverband und Deutschen Apothekerverband (DAV). Sie habe sich in der Praxis als ungeeignet erwiesen, um Verstöße effektiv zu sanktionieren, insbesondere wegen der bestehenden haftungsrechtlichen Risiken.

Zwar soll mit dem Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) zumindest die persönliche Haftung der Mitglieder der Paritätischen Stelle vertraglich ausgeschlossen werden, angesichts der grundsätzlich fortbestehenden Rechtsunsicherheit zu den Haftungsrisiken werde aber auch dies »faktisch unwirksam« sein, befürchtet Preis. Auch ein schnelles wettbewerbsrechtliches Vorgehen begegne erheblichen Haftungsrisiken. Hauptsacheverfahren dauerten hingegen Jahre bis zu einer abschließenden Entscheidung. Daher soll Warken jetzt für Klarheit sorgen, wünscht sich der ABDA-Präsident.

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