| Alexander Müller |
| 21.07.2026 10:25 Uhr |
Denn die Zuzahlung soll als fester Bestandteil des GKV-Systems laut Preis nicht nur die Kassen finanziell entlasten, sondern hat auch eine Lenkungswirkung. »Sie soll einen bewussten und verantwortungsvollen Umgang mit Gesundheitsleistungen fördern und eine über das nötige Maß hinausgehende Inanspruchnahme dämpfen.« Diese Funktion hat zuletzt auch die Finanzkommission Gesundheit betont.
Die Steuerungswirkung werde durch Rx-Boni konterkariert. »Letztlich erhöht sich hierdurch die Gefahr für einen unnötigen Mehrgebrauch an Arzneimitteln, wenn Versicherte sich im Bewusstsein, dass es sie selbst ja nichts kostet, von einem Arzt – heutzutage zunehmend auch telemedizinisch – Arzneimittel verschreiben lassen«, mahnt Preis.
Vereinzelt sei sogar festzustellen, dass Rx-Arzneimittel später als Privatverkauf auf Plattformen wie Ebay angeboten würden. Preis merkt an, dass ein Versender in der Vergangenheit sogar mit dem Slogan »Geldverdienen auf Rezept« geworben habe.
Die bisherigen Regelungen zur Durchsetzung der Zuzahlungspflicht hält Preis nicht für ausreichend. Gemeint ist die Paritätische Stelle, besetzt vom GKV-Spitzenverband und Deutschen Apothekerverband (DAV). Sie habe sich in der Praxis als ungeeignet erwiesen, um Verstöße effektiv zu sanktionieren, insbesondere wegen der bestehenden haftungsrechtlichen Risiken.
Zwar soll mit dem Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) zumindest die persönliche Haftung der Mitglieder der Paritätischen Stelle vertraglich ausgeschlossen werden, angesichts der grundsätzlich fortbestehenden Rechtsunsicherheit zu den Haftungsrisiken werde aber auch dies »faktisch unwirksam« sein, befürchtet Preis. Auch ein schnelles wettbewerbsrechtliches Vorgehen begegne erheblichen Haftungsrisiken. Hauptsacheverfahren dauerten hingegen Jahre bis zu einer abschließenden Entscheidung. Daher soll Warken jetzt für Klarheit sorgen, wünscht sich der ABDA-Präsident.