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Ärzte-Protest

Praxen mittwochs geschlossen – geht das überhaupt?

Vertragsärztinnen und -ärzte müssen eine Mindestanzahl an Sprechstunden anbieten. Wie diese über die Woche verteilt sind, ist nicht genauer vorgegeben. Eine Praxisschließung mittwochs, wie sie der Virchowbund jetzt forderte, hätte aber Folgen für die gesamte Organisationsstruktur.
Cornelia Dölger
05.01.2023  12:30 Uhr
Praxen mittwochs geschlossen – geht das überhaupt?

Am gestrigen Mittwoch hat die Forderung der Ärztevereinigung Virchowbund, die Sprechzeiten von Haus- und Fachärzten auf eine Vier-Tage-Woche zu reduzieren, für Aufsehen gesorgt. Mittwochs sollten Praxen demnach künftig für Patienten geschlossen bleiben, damit an den Tagen Verwaltungsaufgaben und Fortbildungen erledigt werden könnten. Außerdem trage ein solcher Schritt angesichts explodierender Energiekosten zu einer ökonomischeren Praxisführung bei, so die Überlegung des Virchowbundes.

Die Frage ist, ob ein solcher Schritt rechtlich überhaupt möglich wäre, denn hierbei kommt der sogenannte Sicherstellungsauftrag ins Spiel, der in § 72 SGB V festgeschrieben ist und die vertragsärztliche und insbesondere die vertragszahnärztliche Versorgung der Versicherten in Deutschland betrifft. Letztlich geht es dabei um die vorgeschriebene Mindestanzahl an Sprechstunden, die jeder Niedergelassene anbieten muss. Die Sprechstunden müssen »entsprechend dem Bedürfnis nach einer ausreichenden und zweckmäßigen vertragsärztlichen Versorgung« festgesetzt und bekanntgegeben werden, wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) dazu ausführt.

Mindestens 25 Sprechstunden pro Woche

Mit dem Mitte Mai 2019 in Kraft getretenen Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) stieg die Zahl an Mindestsprechstunden. Im Bundesmantelvertrag für Ärzte (BMV-Ä) heißt es dazu, dass Vertragsärzte bei vollem Versorgungsauftrag seitdem verpflichtet sind, »an den zugelassenen Tätigkeitsorten persönlich mindestens 25 Stunden für Sprechstunden zur Verfügung zu stehen«. Die Einhaltung der Mindeststundenanzahl zu kontrollieren, obliegt den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen). Wer die Mindestzahl an Sprechstunden unterschreitet, muss mit Honorarkürzungen rechnen.

Auf welche Wochentage die Sprechstunden verteilt sind, ist aber nicht näher vorgegeben. Auch bei den Uhrzeiten sind die Arztpraxen einigermaßen flexibel, so lange sie ihrem Versorgungsauftrag nachkommen. Über diesen Punkt gab es übrigens immer wieder Zwist mit Patientenschützern, die forderten, dass Arztpraxen ihre Sprechstunden an die Arbeitszeiten ihrer Patienten anpassen und entsprechend in die Abendstunden hinein verlängern sollten.

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