Patientensicherheit vor Ökonomie |
Finanzielle Anreize dürfen nicht dazu führen, dass die Patientensicherheit leidet, findet die AMK. / Foto: © Franz Pfluegl
Lunapharm, Valsartan und Versorgungslücken: In den vergangenen Monaten jagte ein Pharma-Skandal den nächsten. Die jüngsten Geschehnisse zeigten exemplarisch, wie »steigender ökonomischer Druck innerhalb des Gesundheitssystems sowie rechtswidriges, habgieriges Streben Einzelner das Vertrauen in die Arzneimittelsicherheit in Deutschland nachhaltig schädigen kann«, heißt es in der Resolution.
Unterschiedliche Preisgefüge innerhalb Europas setzen demnach finanzielle Anreize für kriminelles Verhalten. Fehlende Transparenz der Vertriebswege und komplexe Handelsketten, an denen Vermittler, Zwischenhändler und Importeure beteiligt sind, machten Fälschern leichtes Spiel, kritisiert die AMK. Darüber hinaus bemängelt die Kommission die zunehmende Verlagerung der Produktion von Wirk- und Hilfsstoffen in das außereuropäische Ausland. Ziel sei es, ethische, soziale sowie ökologische Standards zu umgehen und gleichzeitig Monopole zu bilden.
»Die AMK begrüßt und unterstützt das grundsätzliche Anliegen des Gesetzes für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung, auch als Reaktion auf die genannten Geschehnisse, die rechtlichen Rahmenbedingungen hinsichtlich der behördlichen Zuständigkeiten und Informationswege, insbesondere in Krisensituationen, zu verbessern«, schreiben die Experten. Es sei ein Schritt in die richtige Richtung, die Überwachungsbefugnisse der Landesbehörden sowie die Koordinierungsfunktion und Kompetenz der Bundesoberbehörden zu stärken.
Um die Patientensicherheit bei der Arzneimittelversorgung zu gewährleisten, dringt die AMK darauf, die Importquote abzuschaffen, den Parallelhandel innerhalb der Europäischen Union zu beschränken sowie jegliche Vermittler- und Mitvertreibertätigkeit zu verbieten. Es gelte, die Fachöffentlichkeit über Lieferketten, Herstellungsmethoden und Inspektionsberichte zu informieren. Zudem fordert die Kommission, den Austausch von Arzneimitteln nach Rückrufen zu entbürokratisieren. Patienten, die ein betroffenes Arzneimittel erhalten haben, sollen nach dem Willen der AMK ein Austauschpräparat in ihrer Apotheke bekommen können, ohne dass eine erneute Verschreibung durch den Arzt notwendig wird.