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AMK-Statistik

Melderückgang während der Lockdowns

Im ersten und zweiten Lockdown haben die Apotheken weniger Meldungen zu vermuteten Qualitätsmängeln und unerwünschten Arzneimittelwirkungen gemacht als im Vorjahr. Laut Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) liegt das an den verminderten Patientenkontakten. Die AMK unterstreicht, wie wichtig Meldungen für die Identifizierung von Arzneimittelrisiken sind.
Daniela Hüttemann
17.03.2021  09:30 Uhr

8707 Spontanberichte aus 4582 Offizin- und Krankenhausapotheken gingen im Jahr 2020 an die AMK – »nie zuvor verzeichnete die AMK eine so starke relative Abnahme der Spontanmeldungen in einem Jahr (-19 Prozent), was eindrucksvoll den Wert des unmittelbaren Patientenkontaktes zur Identifizierung von (potenziellen) Arzneimittelrisiken unterstreicht«, teilt die AMK-Geschäftsstelle heute mit. Etwa drei Viertel der Meldungen betrafen Qualitätsmängel, der Rest unerwünschte Wirkungen, Medikationsfehler, Missbrauch sowie Medizinprodukte-Vorkommnisse.

Dabei sei der Rückgang im Meldeverhalten unmittelbar mit pandemiebedingten Maßnahmen wie Kontaktbeschränkungen verknüpft gewesen. »Während das Meldeaufkommen zu Beginn

des Jahres 2020 in etwa dem des Vorjahres entsprach, zeichnete sich bereits Ende Februar ein Melderückgang ab, der sich mit den am 13. März beginnenden ersten SARS-CoV-2-bedingten ›Lockdown‹- Maßnahmen verstärkte«, berichtet die AMK. Ende April hatte das Meldungsvolumen dagegen wieder den Vorjahreswert erreicht, während es ab Juli wöchentlich bergab ging, mit einem starken Abfall ab Kalenderwoche 50, dem Dezember-Lockdown. »Die Apotheken leisteten erneut einen bedeutsamen Beitrag zur Erhöhung der Arzneimittel(therapie)sicherheit und damit für die Patientensicherheit, auch unter den einschneidenden Bedingungen der Pandemie«, betont Professor Dr. Martin Schulz, Vorsitzender der AMK.

Zu Qualitätsmängel bei Arzneimitteln gingen 6336 Verdachtsmeldungen ein; vor allem Verpackungsfehler, galenische Mängel und mechanische Defekte fielen hier dem Apothekenpersonal auf. Von den insgesamt 2371 Berichten zu Arzneimittelnebenwirkungen wiesen laut AMK rund 800 aufgrund ihrer Klassifikation der Art oder Schwere eine Eilbedürftigkeit zur Weiterleitung an die zuständige Bundesoberbehörde auf. 

6 Prozent der Nebenwirkungsmeldungen seien im Zusammenhang mit einer Arzneimittelsubstitution gemeldet worden, also beim Austausch des verordneten Arzneimittels zum Beispiel durch ein Rabattarzneimittel der entsprechenden Krankenkasse.

Doch die Meldungen der Apotheken an die AMK sind keine Einbahnstraße. So veröffentlichte die Kommission im vergangenen Jahr mehr als 300 Nachrichten, davon allein 33 Rote-Hand- und Informationsbriefe sowie 23 AMK-eigene Risikoinformationen. Hinzu kamen 170 Chargenrückrufe, zwölf Chargenüberprüfungen sowie 27 Rückrufe; zweimal berichtete sie mittels AMKPHAGRO- Schnellinformationen unmittelbar über dringende Arzneimittelrisiken.

34 AMK-Meldungen beruhten dabei auf auf 372 Meldungen aus 340 Apotheken. »Weitere 655 Spontanberichte aus 571 Apotheken führten zur Einleitung korrektiver, risikominimierender Maßnahmen beim betroffenen Hersteller«, so die AMK. Sie bittet alle pharmazeutisch Tätigen, auch weiterhin jeden Verdachtsfall auf Nebenwirkungen oder Qualitätsmängel möglichst konkret und bevorzugt über das Online-Formular der AMK zu melden. 

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