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Apothekerkammer Sachsen-Anhalt
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»Patienten- und Rezeptdaten dürfen keine Handelsware werden«

Nach derzeitiger Rechtslage bedürfen die Beschlüsse der Kammerversammlung Sachsen-Anhalt der persönlichen Anwesenheit ihrer Mitglieder. Diese fand daher nach Monaten der Corona-Quarantäne am 10. Juni 2020 als Präsenz-Veranstaltung statt – natürlich mit gebührendem Abstand.
AutorKontaktChristiane Berg
Datum 12.06.2020  13:50 Uhr

Für eine sichere Lösung kämpfen

»Wo stehen wir, wo gehen wir hin?«: Im weiteren Verlauf der Veranstaltung gab auch Mathias Arnold, Vorsitzender des LAV Sachsen-Anhalt e.V. und gleichermaßen Vizepräsident der ABDA-Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände mit Blick unter anderem auf das E-Rezept und den aktuellen PDSG-Entwurf Hintergrundinformationen zu den Aktivitäten der ABDA.

Soll das E-Rezept als Teil der Digitalisierungsstrategie im Gesundheitswesen dazu beitragen, die Versorgungsqualität jedes einzelnen Patienten zu verbessern, so müsse dieser das Rezept nicht nur einsehen, sprich: lesen können, sondern stets auch Herr seiner Daten bleiben. Das sei bedeutsam nicht nur zuletzt auch für den Erhalt des Vertrauensverhältnisses zwischen Arzt beziehungsweise Apotheker und Patient.

»Die Weitergabe von Verordnungsdaten an Apps von Fremdanbietern oder die Lenkung der Rezept-Einlösung durch solche Apps muss zwingend ausgeschlossen werden«: Wie Münch forderte auch Arnold ein einheitliches und zentral gesteuertes Rezeptmanagement ohne Möglichkeit des Zugriffs Dritter zum umfassenden Schutz der Rezept- und Patientendaten bei gleichzeitiger Gewährleistung des Makelverbots und der freien Apothekenwahl. »Es ist wichtig, für diese sichere Lösung zu kämpfen«, betonte er.

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