Gematik aktualisiert Spezifikation fürs E-Rezept |
In einem Jahr, am 1. Juli 2021 soll das E-Rezept das bisherige Papierrezept im Praxisalltag ablösen. Dazu werden die Telematikinfrastruktur (TI) und die elektronische Gesundheitskarte (EGK) weiter ausgebaut. Die Gematik hat heute neue Spezifikationen dazu veröffentlicht. / Foto: Fotolia/Stockfotos-MG
Mit der neuen Spezifikation ist ein wichtiger Meilenstein zur Digitalisierung im Gesundheitswesen gelegt. Die Anwendungen rund um die elektronische Gesundheitskarte (EGK), wie E-Rezept und elektronische Patientenakte (EPA) sollen dazu beitragen, die Versorgung von Patienten zu verbessern.
Mithilfe des E-Rezepts kann ab dem 1. Juli 2021 der gesamte Verordnungsprozess digital erfolgen – von der Rezepterstellung bis zur Abholung in der Apotheke. Ärzte signieren und hinterlegen alle Verordnungsinformationen auf dem Server, dem sogenannten E-Rezept-Fachdienst. Patienten können anschließend mit Hilfe einer E-Rezept-App auf ihre E-Rezepte zugreifen. Mit dieser Anwendung generiert der Patient aus dem Rezept einen sogenannten Token oder Code, den er anschließend an die Apotheke seiner Wahl weiterleiten und dort einlösen kann. Diese E-Rezept-App soll die Gematik bereitstellen, so sieht es der Kabinettsentwurf des Patientendaten-Schutzgesetzes (PDSG) vor. Die aktualisierte Spezifikation regelt nun die Ausgestaltung dieser E-Rezept-App.
Apothekern war es wichtig, dass die Spezifikation für den elektronischen Transport der ärztlichen Verordnung in die Apotheke der Wahl ein technisches Makelverbot enthält, damit E-Rezepte nicht zur Handelsware werden. Ein Makelverbot soll daneben das Mitverdienen von Drittanbietern am E-Rezept verhindern. Die ABDA pocht darauf, dass Verordnungsdaten aus der E-Rezept-App nicht an Apps von Drittanbietern weitergeleitet werden können. Insbesondere sollen auch ausländische Arzneimittelversender nicht zusätzlich von Verschreibungen deutscher Ärzte profitieren können. Hier hat die ABDA klare Vorgaben gefordert.
Auch wenn der Patient ausdrücklich die Hoheit über seine Verschreibungen behält, so sieht die jetzt veröffentlichte Spezifikation der E-Rezept-App explizit Schnittstellen zu Drittanwendungen vor. So soll die Anwendung einen E-Rezept-Token aus Drittanwendungen importieren und in Drittanwendungen exportieren können, heißt es. Auch sollen Versicherte das E-Rezept per Messenger und E-Mail weiterleiten können.
Zusätzlich kann der Versicherte andere Personen damit beauftragen sein E-Rezept einzulösen. Dafür ist vorgesehen, dass der Versicherte sein elektronisches Rezept weiterleiten und optional mit Textnachrichten ergänzen kann. Der beauftragte Vertreter muss vorab lediglich via seiner Krankenversichertennummer identifiziert und autorisiert werden.
Laut Gematik soll die Spezifikation Sicherheit, Offenheit und Stabilität für die Anwendungen zur elektronischen Gesundheitskarte (EGK) gewährleisten. Neben der Spezifikation für das E-Rezept beinhaltet das Release 4.0.0 Dokumente zur Weiterentwicklung der elektronischen Patientenakte (EPA), entsprechend dem geplanten Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG), sowie zur Weiterentwicklung der Kommunikationsplattform KIM.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.