Pharmazeutische Zeitung online
Apothekerkammer Bremen

Scholz: »Nicht Worte, nur Taten zählen«

Die Corona-Pandemie hält weiter an. Aber für die Apotheker ist es an der Zeit für ein erstes Resümee: Bei der gestrigen Versammlung der Apothekerkammer AK Bremen lobte Präsident Klaus Scholz die große Leistung der Apotheken .
Christiane Berg
07.07.2020  17:30 Uhr

Für den Kammerpräsidenten Scholz ist klar: »Die Apotheker haben Unglaubliches geleistet.« Sie hätten die Versorgung trotz Mangel an Masken, Desinfektionsmitteln und auch Arzneimitteln unter erschwerten Bedingungen sichergestellt. »Außerdem haben wir viele drängende Fragen der Patienten beantwortet und immer wieder informiert und beraten.« Die Versorgung durch die Apotheke vor Ort habe sich als unersetzlich erwiesen.

Dafür sei den Apothekern vielfach gedankt worden. Auch die Medien hätten die Apotheken oft und positiv erwähnt. »Seitens der Politik wollen wir nun aber nicht nur Worte hören, sondern auch Taten sehen«, konstatierte der Kammerpräsident mit Verweis auf die Notwendigkeit von »anständiger Bezahlung und Bürokratieabbau«.

Die BtM- und Notdienstgebühr sind nach Ansicht von Scholz »Kleinigkeiten«. Der Vergütung des Botendienstes misst der Kammerpräsident schon etwas mehr Bedeutung zu. »Schön, wenn sie weiter erhalten bleibt«, so Scholz. Mit Blick auf die Mehrwertsteuersenkung machte Scholz hingen deutlich, dass der »damit verbundene Kassenabschlag eine Kröte ist, die wir Apotheker ungern schlucken«.

Da dieser Rabatt von 1,77 Euro als Bruttobetrag definiert ist, erhöht sich der Abzug bei den Apotheken, die so Einbußen von vier Cent pro Rx-Packung verbuchen müssen. Wie die ABDA drängte auch Scholz auf eine Nachbesserung, um der erhöhten Abgabe an die Krankenkassen und somit dem finanziellen Verlust für Apotheken entgegenzuwirken.

Zerstörung des Apothekenmarktes durch Fremdkapital

Ob mehr Geld für pharmazeutische Dienstleistungen oder Gleichpreisigkeit: Will der Bundestag am 11. September 2020 über das Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken (VOASG) beraten, so deute dieses darauf hin, dass »endlich Bewegung in die Sache kommt und ein parlamentarischer Zeitplan angedacht ist“.

Scholz drängte auf die umgehende Verabschiedung des VOASG. In diesem sei, entsprechend der ABDA-Resolution, auch zu regeln, dass der einheitliche Apothekenabgabepreis für alle verschreibungspflichtigen Arzneimittel (GKV, PKV und Selbstzahler) auch im Versandhandel aus dem Ausland gilt. Sollte dies nicht der Fall sein, dann müsse schnellstmöglich eine »mindestens gleichwertige Alternative wie zum Beispiel die Rückführung des Versandhandels mit Arzneimitteln auf das europarechtlich gebotene Maß bis zum Jahresende 2020 verabschiedet werden«.

Im Rahmen des VOASG soll eine Neuregelung im Sozialgesetzbuch V bewirken, dass sich zukünftig auch ausländische Versender von verschreibungspflichtigen Medikamenten an die deutsche Preisbindung halten müssen. Kammerpräsident Scholz hat derweil in seinem vorab an die Kammerversammlung gesandten Bericht betont, dass generell ein fairer Wettbewerb gewährleistet bleiben müsse. Auch aus diesem Grund begrüßt er nach eigenen Angaben das nun mit dem Patientendaten-Schutzgesetz verabschiedete Makelverbot. »Hat Fremdkapital erst unseren Markt zerstört, dann lassen sich bestehende Strukturen nicht wieder aufbauen«, warnte er.

»Gesundheitsminister Spahn sagt immer, die Apotheke sei ein Stück Heimat und die Apotheken gehören zur Daseinsvorsorge«, so Scholz. Diese Aussage beinhalte für ihn, dass sich der Minister verstärkt auf die »Mehrwerte der Apotheke wie gute Verfügbarkeit, Schnelligkeit, Rezepturerstellung, BtM-Versorgung, Notdienst und Qualität bei Gewährleistung der entsprechenden Spanne« konzentrieren muss. Die strukturelle Stärkung der Vor-Ort-Apotheke sei nicht zuletzt auch mit Blick auf die Sicherung der Nachwuchsförderung unumgänglich.

Geschäftsbericht, Beschlussfassung zum Haushaltsvoranschlag 2020 beziehungsweise zu den Beiträgen 2020/2021: Der weitere Verlauf der Kammerversammlung, die unter strengen Abstands- und Hygieneregeln stattfand, war der Bewältigung von Regularien gewidmet. Vor dem Hintergrund der am 1. März 2020 mit dem Masernschutzgesetz in Kraft getretenen Regelungen zur Grippeimpfung in Apotheken plädierte die Kammerversammlung dafür, grundsätzlich auch in Bremer Apotheken Impfungen zu ermöglichen und stimmte für die entsprechende Änderung ihrer Berufsordnung.  Gemäß § 12 ist die dem Apotheker bislang generell verbotene Heilkunde nunmehr erlaubt, sofern es sich um eine gesetzlich zugelassene Ausnahme handelt. Auch wenn in Bremen derzeit keine konkreten Pläne zur Umsetzung des Modellprojektes Impfen in der Apotheke bestehen. »Der Weg ist geebnet«, machte die Geschäftsführerin der Kammer, Isabel Justus, deutlich.

Mehr von Avoxa