Curriculum zur Grippeimpfung in Apotheken steht |
Ev Tebroke |
28.02.2020 15:22 Uhr |
Künftig dürfen auch Apotheken im Rahmen von Modellprojekten Impfungen gegen Grippe durchführen. / Foto: imago images/Christian Ohde
Mit dem Masernschutzgesetz, das zum 1. März in Kraft tritt, wird den Apothekern auch die Möglichkeit eröffnet, im Rahmen von Modellprojekten Grippeimpfungen in Apotheken durchzuführen. Welche fachlichen Voraussetzungen interessierte Apotheker erfüllen müssen, regelt nun ein Curriculum der BAK, das zeitnah veröffentlicht werden soll. Es muss zwar noch von den Mitgliedsversammlungen abgesegnet werden, dabei handelt es sich aber wohl lediglich um eine Formalie.
Damit Apotheker in Zukunft auch impfen dürfen, ist in vielen Bundesländern eine Änderung des Berufsrechts erforderlich, wenn dieses eine Ausübung der Heilkunde untersagt. Die meisten der 17 Landesapothekerverbände haben bereits ihre Bereitschaft dazu signalisiert. Laut ABDA führen einige von ihnen zudem bereits Gespräche mit regionalen Krankenkassen. »In den kommenden Wochen und Monaten sind weitere Schritte auf Bundes- und Landesebene geplant, um diese wichtige Präventionsmaßnahme regional zu testen, seriös auszuwerten und später gegebenenfalls bundesweit erweitern zu können«, teilte die Bundesvereinigung auf Anfrage mit.
Ziel der nun mit dem Masernschutzgesetz geschaffenen zusätzlichen Impfmöglichkeit in Apotheken ist es, die Durchimpfungsrate bei Erwachsenen gegen die Virusgrippe (Influenza) zu erhöhen. Im Jahr 2018 führten Ärzte nach ABDA-Angaben rund 13,4 Millionen Grippeimpfungen durch. Mit dem niedrigschwelligen Angebot einer Impfung in Offizinen könnten sich künftig wesentlich mehr Menschen impfen lassen, so die Erwartung des Gesetzgebers.