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Apothekerkammer Sachsen-Anhalt
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»Patienten- und Rezeptdaten dürfen keine Handelsware werden«

Nach derzeitiger Rechtslage bedürfen die Beschlüsse der Kammerversammlung Sachsen-Anhalt der persönlichen Anwesenheit ihrer Mitglieder. Diese fand daher nach Monaten der Corona-Quarantäne am 10. Juni 2020 als Präsenz-Veranstaltung statt – natürlich mit gebührendem Abstand.
AutorKontaktChristiane Berg
Datum 12.06.2020  13:50 Uhr

Offensichtlicher Nutzen von Impfungen in der Apotheke

Ist fast unbemerkt am 1. März, mitten im Corona-Trubel, auch das Masernschutzgesetz in Kraft getreten, so enthält dieses unter anderem die aus dem VOASG-Entwurf vorgezogene Regelung zur zunächst in Modellversuchen vorgesehenen Grippeimpfung in Apotheken. Münch zeigte sich von dieser Regelung »nicht übermäßig begeistert«. Er sehe hier tatsächlich ein Verwischen der klaren Grenzen zwischen ärztlicher und apothekerlicher Tätigkeit. »Das hätte ich gerne vermieden.«

Aber: »Wir haben uns um diese Aufgabe nie gerissen. Sie ist uns vom Staat zugeteilt wurden, da offenbar nach neuen Wegen zur Erreichung einer höheren Durchimpfrate gesucht wird«, konstatierte er. Vom Nutzen einer Steigerung der Durchimpfrate gegen Influenza sei auch er überzeugt, zumal bei diesem Bemühen in den vergangenen Jahren vor allem in den westlichen Bundesländern nur ungenügende Erfolge erzielt werden konnten.

Sei ein nennenswertes Hemmnis der dazu notwendige Gang in die Arztpraxis mit Termin und Wartezeit, so hätten Erfahrungen aus anderen europäischen Ländern gezeigt, dass der niederschwellige Zugang zur Apotheke zu steigenden Impfzahlen beiträgt. »Fachlich sehe ich die Apotheke – allemal nach der entsprechenden vorgeschriebenen Fortbildung – zur Erfüllung dieser Aufgabe absolut in der Lage«, unterstrich Münch.

Ein entsprechendes Curriculum sowie eine Leitlinie mit Arbeitsmaterial sind von der Bundesapothekerkammer (BAK) bereits erarbeitet worden. Beides soll die schon laufenden Vorbereitungen zur Umsetzung von Modellprojekten vorantreiben. Um Impfungen in der Apotheke auch in Sachsen-Anhalt durchführen zu können, sei zudem die Änderung der Berufsordnung der Kammer notwendig.

»Da es einen offensichtlichen Nutzen gibt und die Risiken überschaubar sind, sehe ich keinen Grund, mich dem Willen der Politik und auch dem Wunsch vieler Kollegen zu widersetzen, und spreche mich ganz eindeutig für die Schaffung der Voraussetzungen für Impfungen in Apotheken aus«, sagte Münch. Die Kammerversammlung schloss sich der Meinung von Münch an und sprach sich nach entsprechender Diskussion gleichermaßen für die entsprechende Änderung der Berufsordnung aus.

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