Optimismus nach dem Regierungswechsel |
Brigitte M. Gensthaler |
10.07.2025 09:56 Uhr |
Seit mehr als einer Dekade sinkt die Zahl der öffentlichen Apotheken in Bayern; Ende 2024 lag sie bei 2697. »Die Zahl der Betriebsstätten sinkt ungebremst.« Hubmann sprach von einem Aderlass. Die Apothekendichte in Deutschland liege mit 20 Apotheken pro 100.000 Einwohner am unteren Ende in Europa; im EU-Durchschnitt seien es 31/100.000.
Dennoch erfreulich für den Verband: Sein Organisationsgrad liegt bei 97,7 Prozent. Nur 62 Apotheken in Bayern sind nicht Mitglied im BAV.
Als Hauptgründe für die Schließungswelle nannte Hubmann die seit Jahren nicht angepasste Vergütung für rezeptpflichtige Arzneimittel und damit einhergehend zunehmende Probleme bei der Personal- oder Nachfolgersuche. Die Einnahmen der Apotheken blieben deutlich hinter dem Verbraucherpreisindex zurück. »Schwach steigende Einnahmen bei stark steigenden Ausgaben, vor allem fürs Personal: Das kann auf Dauer nicht gut gehen.«
Die geplante Anhebung des Mindestlohns sehen die Apothekenleiter mit Vorsicht. Wenn der Mindestlohn 2026 auf 13,90 Euro steigt, sei dies noch im Rahmen des Tarifvertrags. »Auch bei Berufseinsteigern und PKA liegen wir über dem Mindestlohn.« Steigt der Mindestlohn 2027 auf 14,60 Euro, müssten die Tarifverträge angepasst werden, was deutliche Mehrkosten für die Apotheken bedeute.
Auf Antrag von Stefan Hartmann soll die Mitgliederversammlung (MV) künftig hybrid angeboten werden, um eine Online-Teilnahme zu ermöglichen. Damit setze man »ein deutliches Signal, dass alle BAV-Mitglieder ohne viel Aufwand teilnehmen können«, erklärte Hartmann. Laut Antrag soll der Vorstand bei der nächsten ordentlichen MV ein Konzept für eine rechtssichere hybride Versammlung mit den erforderlichen Umsetzungskosten präsentieren und zur Abstimmung stellen.
Hubmann unterstützte den Vorschlag: »Natürlich ist die Teilnahme vor Ort immer die beste Möglichkeit, sich auszutauschen. Das ist wie bei Apotheken: Online kann Präsenz nicht vollwertig ersetzen.« Mit einem hybriden Angebot würde man auch denjenigen die Teilhabe ermöglichen, die nicht persönlich anwesend sein könnten, »weil es zum Beispiel die Personaldecke nicht zulässt«. Dem Antrag stimmten die Anwesenden einhellig zu.
Ein weiterer Vorschlag Hartmanns, im Zuge der Satzungsänderung auch die Vollmachterteilung für Abstimmungen zu ermöglichen, wurde in der Diskussion klar abgelehnt.