| Brigitte M. Gensthaler |
| 09.07.2026 14:00 Uhr |
Der BAV-Vorsitzende Hans-Peter Hubmann bei der Mitgliederversammlung / © BAV/Spies
Im Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) und den zugehörigen Verordnungen gebe es »viele positive Effekte« für den Berufsstand, sagte Hubmann gestern bei der Mitgliederversammlung des BAV in München. Beispielhaft nannte er bessere Auswahlregeln und weitere Retaxausschlüsse – »die Gefahr von Nullretaxen wurde weiter verringert« –, erweiterte Impf- und Testmöglichkeiten, Prävention, neue Dienstleistungen (pDL) und die begrenzte Abgabe von Rx-Arzneimitteln ohne Rezept.
Da Apotheker künftig außer Lebendimpfstoffen alle Vakzinen an Erwachsene verabreichen dürfen, werde Impfen vom Saison- zum Alljahresgeschäft. Diese Leistung könne auch an geschultes pharmazeutisches Personal delegiert werden. Die Vergütungsverhandlungen seien am Laufen.
Die venöse Blutabnahme werde ausschließlich zu diagnostischen Zwecken und nur bei Erwachsenen erlaubt. So könnten mehr Laborwerte erhoben werden, die auch dem Arzt Sicherheit gäben.
Die Ärzteproteste zu den erweiterten apothekerlichen Aufgaben verglich Hubmann mit »Theaterdonner« und ermunterte die Kollegen. »Lassen Sie sich von niemandem einschüchtern. Machen Sie weiter so, dann ist mir nicht bange um unseren freiberuflichen Heilberuf.«
Sehr positiv bewertete der BAV-Chef natürlich die Anpassung des Fixums für Rx-Arzneimittel. Seit dem 1. Juli gelten 9 Euro und ab 1. Januar 2027 dann 9,50 Euro. »Es war ein Kraftakt, dies rechtzeitig für den Apothekenbetrieb umzusetzen.« Für Rezepturarzneimittel bleibe das Fixum bei 8,35 Euro, ergänzte er in der Diskussion.
So erfreulich die Honorarerhöhung auch ist: Dieser stünden erhebliche Kostensteigerungen, zum Beispiel für Gehälter und Sachkosten, gegenüber. Zudem dürfe sie nicht durch einen unbefristet erhöhten Kassenabschlag geschmälert werden. Denn ab 1. Januar 2027 solle der Kassenrabatt, den Apotheken gesetzlichen Krankenkassen gewähren müssen, wenn sie Arzneimittel an deren Versicherte abgeben, laut GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz von 1,77 unbefristet auf 2,07 Euro steigen, monierte Hubmann. Dies dürfe in dieser Form nicht passieren.
Der Ausgleich für den Notdienst soll ab 1. Januar 2027 nahezu verdoppelt werden. Das dafür vorgesehene Volumen im »pDL-Topf« werde für etwa zwei Jahre reichen. Künftig sollen neben der Pauschale für Vollnotdienste auch Zuschüsse für Teilnotdienste, nämlich ein Fünftel des Betrags für den Vollnotdienst, gezahlt werden, informierte Hubmann.
Ein Wermutstropfen liege in der Apothekenstruktur. Dies betreffe die PTA-Vertretung in eng begrenzten Fällen als Erprobungsregelung und auf fünf Jahre begrenzt sowie die erleichterte Schaffung von Zweigapotheken mit sehr geringen Anforderungen.
Nach der Apothekenreform stünden kurzfristig weitere Aufgaben an, zum Beispiel das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz, die Notfallreform, das Digitalgesetz und die Primärversorgung. »Wir machen mit vollem Herzen weiter«, versicherte der BAV-Vorsitzende.