NRW erlaubt Entnahme siebter Dosis |
Sechs Spritzen mit je 0,3 ml Impfstoff lassen sich aus den Comirnaty-Ampullen entnehmen, teilweise auch eine siebte Dosis. / Foto: imago images/Karina Hessland
«Wir sagen: Macht das pragmatisch», sagte ein Sprecher des NRW-Gesundheitsministeriums am Mittwoch in Düsseldorf. Voraussetzung sei, dass aus dem jeweiligen Fläschen eine volle siebte Einzeldosis von 0,3 Millilitern entnommen werden könne. Dagegen bestünden keine Bedenken. Nicht passieren dürfe, dass aus verschiedenen Fläschchen Impfstoff vermischt werde. Zuvor hatte der «Kölner Stadt-Anzeiger» berichtet, dass die siebte Dosis genutzt werden kann.
Das Landesministerium geht weiter davon aus, dass in der Regel sechs Impfdosen pro Fläschchen enthalten sind, weil die Zulassung diese Anzahl vorsieht. Ursprünglich waren fünf Dosen pro Ampulle vorgesehen. Allerdings war Apothekern in mehreren Ländern schon früh aufgefallen, dass sich nach vorschriftsmäßiger Verdünnung theoretisch mehr als sieben Dosen in der Ampulle befinden. Da sich sechs Dosen in der Regel mit dem nötigen Können und geeigneten Spritzen problemlos entnehmen lassen, wurde die Zulassung entsprechend geändert. Wie Apotheker berichten, lässt sich eine siebte Dosis nicht immer entnehmen. Reste aus verschiedenen Ampullen dürfen allerdings nicht gepoolt werden, auch wenn es sich um dieselbe Impfstoffcharge handelt.
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