Ärzte fordern Rechtssicherheit für Entnahme siebter Dosis |
Sechs oder sieben Dosen? Viele Ärzte sind unsicher, ob sie die siebte Dosis des Corona-Impfstoffs von Biontech und Pfizer verwenden dürfen oder nicht, denn hier besteht eine rechtliche Grauzone. / Foto: imago images/Fotostand
Im Umgang mit der siebten Impfdosis brauche es bundesweit Rechtssicherheit. Dass Hausärztinnen und Ärzte, die mit dem vorhandenen Impfstoff so viele Menschen so schnell wie möglich impfen wollten, riskierten, »mit einem Bein im Gefängnis zu stehen«, dürfe nicht sein, betonte Weigeldt. In der »Berliner Morgenpost« ergänzt Anke Richter-Scheer, Vizevorsitzende des Deutschen Hausärzteverbands: »Es macht mich fassungslos, aber wir müssen davon ausgehen, dass viele Ärzte die siebte Dosis grundsätzlich wegschütten.«
Viele Ärzte, so Richter-Scheer, glaubten, sie würden gegen die Vorschriften verstoßen, wenn sie die siebte Dosis nutzen. »Doch das ist nicht so. Wenn sich Ärzte korrekt an die Mengenangaben halten, wenn das Vier- Augen-Prinzip gewahrt ist – dann ist es absolut verantwortbar, die siebte Dosis zu entnehmen und zu verimpfen.«
Auch SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach sprach sich demnach für Rechtssicherheit für die Nutzung der siebten Biontech-Dosis aus. Bei dem Impfstoff seien nur sechs Dosen pro Ampulle zugelassen – die siebte zu verwenden, sei nicht verboten, aber rechtlich nicht abgesichert. »Ich verstehe, dass viele Ärzte aus Angst vor dem Haftungsrisiko die siebte Dosis des Biontech-Impfstoffs wegwerfen«, sagte Lauterbach den Zeitungen und forderte: »Der Staat muss das Haftungsrisiko übernehmen.«