Noch gibt es keine kostenfreien Masken aus den Apotheken! |
Schlangen vor den Apotheken (hier ein Foto aus dem Frühjahr) könnte es auch in den kommenden Tagen und Wochen wieder geben. / Foto: imago images/Cord
Laut Verordnungsentwurf soll die Masken-Verteilung in zwei Wellen ablaufen. Nach Inkrafttreten der Verordnung sollen die Apotheker in einer ersten Welle jeweils drei Schutzmasken an Patienten aus Risikogruppen verteilen und dabei selbst kontrollieren, wer anspruchsberechtigt ist und wer nicht. Dabei sollen die Apotheker beispielsweise Personalausweise verlangen dürfen oder andere Nachweise akzeptieren, um Masken abzugeben. Was die Vergütung betrifft, soll der Nacht- und Notdienstfonds etwa 490 Millionen Euro aus dem Gesundheitsfonds erhalten und dieses Geld an die Apotheken verteilen. Dabei gilt: Nicht die Anzahl der abgegebenen Masken zählt als Vergütungsfaktor, sondern die Zahl der abgegebenen Rx-Packungen im 3. Quartal 2020. Die zweite Abgabewelle soll dann im kommenden Jahr geordneter ablaufen: Patienten mit Anspruch auf Masken sollen dann Bezugsscheine ihrer Krankenkassen für weitere zwölf Masken erhalten und diese in der Apotheke vorlegen. Dann erhalten Apotheker pro abgegebener Maske 6 Euro. Über die Details des Entwurfs hatte die PZ bereits berichtet.
Der Verordnungsentwurf lässt aber noch viele Fragen offen, insbesondere was die erste Masken-Welle im Dezember betrifft. Völlig ungeklärt ist beispielsweise, wie vermieden werden soll, dass sich Patienten in mehreren Apotheken mehrere Masken abholen. Auch die Vergütungskonstruktion erscheint nicht wirklich gerecht, weil sie überhaupt nicht mit der Zahl der abgegebenen Masken zusammenhängt. Kurzum: Apotheken mit einem großen Rx-Absatz werden im Dezember große Zahlungen erhalten – ob sie nun viele Masken abgeben oder nicht. Zu diesen Punkten steht der Deutsche Apothekerverband (DAV) auch noch in Gesprächen mit dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG).
Doch die Publikumsmedien berichten schon jetzt deutschlandweit über die Masken-Abgabe. Und so berichteten auch schon zahlreiche Apotheker gegenüber der PZ, dass die Kunden heute schon Masken haben wollen. Die Standesvertreter der Apotheker haben die Öffentlichkeit deshalb nun darauf hingewiesen, dass es derzeit noch keine kostenfreien Masken aus den Apotheken gibt. Die ABDA weist darauf hin, dass die Regelungen »frühestens« ab dem 15. Dezember gelten. ABDA-Präsident Friedemann Schmidt erklärte dazu: »Logistisch ist es eine Herkulesaufgabe, 27 Millionen Patienten noch bis Jahresende mit jeweils drei FFP2-Masken zu versorgen. Wir Apotheker geben unser Bestes und appellieren an unsere Patienten, etwas Geduld zu haben und nicht alle am ersten Tag die Apotheken zu stürmen. Ich rufe außerdem jeden Patienten dazu auf, in seine Stammapotheke zu gehen. Die Apotheken können nur die Masken verteilen, die sie auf dem Markt beschaffen konnten. Das geht nicht alles an einem Tag.«
Auch der Landesapothekerverband Baden-Württemberg warnt in seiner Mitteilung vor übereilten Anforderungen in den Apotheken. Die Abgabe der Masken könne erst erfolgen, wenn die Verordnung tatsächlich in Kraft getreten sei, heißt es dort. Bis dahin sei die kostenfreie Abgabe von Masken noch nicht möglich. Der Verband erklärt weiter: »Die Verordnung ist noch nicht in Kraft! Zur Umsetzung fehlen derzeit noch wesentliche Elemente, so zum Beispiel das Formular für die geplante, einheitliche und notwendige Eigenerklärung des Kunden. Die Apotheken können und dürfen derzeit deshalb die geplante Maskenabgabe noch nicht leisten. Im gemeinsamen Interesse, die Ausbreitung des Coronavirus zu bekämpfen, bitten wir deshalb die Bevölkerung dringend, unnötige Wege in die Apotheke in den kommenden Tagen und bis zum Inkrafttreten der Verordnung zu vermeiden. Die Masken werden nicht vor Monatsmitte in den Apotheken abgegeben werden können.« Zusätzlich bräuchten die Apotheken wenigstens die ohnehin schon sehr geringe Vorlaufzeit von nur wenigen Tagen, um sich organisatorisch und logistisch auf diese Herkulesaufgabe vorzubereiten.