Niedersachsens Apotheken sind startklar fürs E-Rezept |
Laut Niedersachsens Kammerpräsidentin Cathrin Burs sind die Apotheken des Landes sehr gut auf die Digitalisierung vorbereitet. / Foto: picture alliance
Die technische Infrastruktur für das E-Rezept muss laut Gesetz ab dem 1. Juli 2021 für gesetzlich Versicherte verfügbar sein. In den anschließenden sechs Monaten dürfen noch alte Papierrezepte ausgestellt und eingelöst werden. Ab dem 1. Januar 2022 muss das E-Rezept jedoch von allen an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzten für die Verordnung verschreibungspflichtiger Arzneimittel genutzt werden.
Die Apotheken in Niedersachsen sind offenbar perfekt vorbereitet: »Wir sind startklar«, unterstrich die Präsidentin der Apothekerkammer Niedersachsen, Cathrin Burs, bei der gestrigen Kammerversammlung, die aufgrund der Covid-19-Krise erneut als Web-Konferenz stattfand. Bis Ende März wurden laut Burs bundesweit etwa 14.000 Apotheken mittels E-Health-Konnektor an das digitale Gesundheitsnetz, die Telematikinfrastruktur, angebunden. Die für die Apotheken-Anbindung erforderlichen Institutionskarten (SMC-B) haben bundesweit schon 90 Prozent aller Apotheken erhalten. Rund 60 Prozent der Apotheker verfügten zudem bereits über die notwendigen elektronischen Heilberufsausweise, sagte sie.
»In Niedersachsen haben sogar schon 93 Prozent der Apotheken ihre SMC-B. 81 Prozent der Apothekeninhaber sind bereits im Besitz des Heilberufsausweises«, unterstrich die Kammerpräsidentin. Sie sprach von beeindruckenden Zahlen.
Denn: »Diese Zahlen bestätigen, dass Apotheken schon seit vielen Jahren hoch digitalisiert im Back Office arbeiten und keine Berührungsängste oder Vorbehalte gegen die digitale Kommunikation im Gesundheitswesen haben«, so Burs. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn dürfe sich in seiner Annahme bestätigt sehen, dass es für die Apotheker im Gegensatz zu den Ärzten keines Drucks durch Einführung von Sanktionsmechanismen aufgrund nicht rechtzeitiger Anbindung an die TI bedarf. Zur Erklärung: Niedergelassene Mediziner müssen im Gegensatz zu Apothekern mit Honorareinbußen rechnen, wenn sie sich nicht an die TI anbinden. Die Frist für die Anbindung der Apotheker lief laut Gesetz bereits im vergangenen Herbst ab, die der Mediziner schon vorher.
Die Apotheken hätten zügig mit den technischen Entwicklungen Schritt gehalten, unterstrich Burs. Auch die Apotheker sähen die Vorteile der digitalen Kommunikation unter den Akteuren des Gesundheitswesens. Das gelte nicht nur für das E-Rezept, sondern auch für den elektronischen Medikationsplan, der rein theoretisch schon jetzt über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) der Versicherten gespeichert und von Heilberuflern bearbeitet werden kann.
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