Neue Regeln zur Abgabe von Antikörpern |
Ev Tebroke |
11.03.2022 16:00 Uhr |
Monoklonale Antikörper werden in der Covid-19-Therapie frühzeitig eingesetzt, um einen schweren Verlauf der Krankheit zu verhindern. / Foto: Getty Images/georgeoprea9
Zur Behandlung von Covid-19-Patienten kommen hierzulande seit einiger Zeit auch monoklonale Antikörper zum Einsatz. Die zentral vom Bund beschafften Arzneimittel werden ausschließlich durch Krankenhausapotheken gelagert und abgegeben. Diese fungieren als eine Art Drehkreuz für die Verteilung der Medikamente an die Leistungserbringer. Die Bereitstellung und Vergütung dieser Präparate sind in der sogenannten Monoklonalen-Antikörper-Verordnung (MAKV) geregelt. Diese wurde nun erneut angepasst. Die aktualisierte Version wurde am 10. März im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist seit dem heutigen Freitag in Kraft. Damit gelten neben einer geänderten Vergütung vor allem auch hinsichtlich der Abgabe neue Regeln. Ab sofort können nun auch öffentliche Apotheken im Auftrag eines niedergelassenen Arztes das von ihm verordnete Medikament in der zuständigen Klinikapotheke abholen.
Bislang erhalten die Klinikapotheken ein Honorar von 40 Euro brutto pro Einheit für die Abgabe an den behandelnden Arzt. Mit der Neuregelung können niedergelassene Ärzte die Medikamente nun entweder selbst in der Klinikapotheke abholen und dies mit 30 Euro pro Einheit abrechnen oder die Abholung an eine Vor-Ort-Apotheke delegieren (§ 4 Abs. 4a Satz 3 MAKV). Dafür erhält die beauftragte Apotheke dann den Betrag von 30 Euro, also die Vergütung, die ansonsten der Arzt für die Abholung erhalten hätte. Die beteiligte Krankenhausapotheke erhält 10 Euro für die Lagerung des Medikaments einschließlich Umsatzsteuer. Eine andere Aufteilung etwa nach eigenem Ermessen des Arztes sieht die neue Vorschrift explizit nicht vor. Der Arzt muss demnach die Vergütung komplett an die abholende Apotheke beziehungsweise die lagernde Klinikapotheke zahlen.
Geändert wurde auch die Höhe des Betrags, den der Arzt für die Verordnung des monoklonalen Antikörpers erhält. Ab 15. März bekommt er jede Anwendung bei einem Patienten mit 360 Euro vergütet. Bislang sind es noch 450 Euro.
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