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Covid-19-Therapie
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Neue Regeln zur Abgabe von Antikörpern

Für Verordnung und Abgabe von monoklonalen Antikörpern zur Behandlung von Covid-19 gelten ab sofort geänderte Regeln. Auch öffentliche Apotheken können die Medikamente nun im Auftrag eines Arztes aus den Kliniken abholen und bekommen dies entsprechend vergütet. Das geht aus einer geänderten Verordnung hervor, die seit heute in Kraft ist.
AutorKontaktEv Tebroke
Datum 11.03.2022  16:00 Uhr

Abrechnung von Schutzmasken

Mit der geänderten MAKV trat parallel auch eine Änderung der Schutzmaskenverordnung (SchutzmV) in Kraft. Demnach können Apotheken nun keine Schutzmasken auf Berechtigungsschein mehr abrechnen, die sie im Zeitraum vom 1. Januar bis 28. Februar 2021 an Personen mit einem erhöhten Risiko für eine SARS-CoV-2-Infektion abgegeben hatten. Die Rechenzentren können am 15. März letztmalig entsprechende Belege an das für die Rückerstattung zuständige Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) übermitteln. Ab 26. November 2022 wird die SchutzmV außer Kraft treten.

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