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Covid-19
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Neue Empfehlungen zur stationären Behandlung

Die S3-Leitlinie »Empfehlungen zur stationären Therapie von Patienten mit Covid-19« wurde aktualisiert. Es gibt mehrere neue Empfehlungen zu Medikamenten und nicht pharmakologischen Interventionen.
AutorKontaktSven Siebenand
Datum 19.10.2021  13:00 Uhr
Propylaktische oder therapeutische Antikoagulation

Propylaktische oder therapeutische Antikoagulation

Stationär behandelte Covid-19-Patienten erhalten bislang standardmäßig eine Thromboseprophylaxe. Die neuen Empfehlungen beinhalten nun, dass in der Frühphase bei hospitalisierten, nicht intensivpflichtigen Covid-19-Patienten mit einem erhöhten Thromboserisiko eine therapeutische Antikoagulation erwogen werden kann, sofern sie ein niedriges Blutungsrisiko haben. Bei Intensivpatienten hingegen sollte eine therapeutische Antikoagulation bei fehlendem Nachweis von Thrombosen oder Embolien nicht erfolgen, da hier das Risiko schwerer Blutungskomplikationen deutlich ansteigt.

Bauchlagerung auch bei wachen Patienten

»Bereits bei wachen Patienten, die eine hoch dosierte Sauerstofftherapie über eine Nasensonde erhalten oder nicht invasiv beatmet werden, sollte eine Bauchlagerung erfolgen«, so Professor Dr. Stefan Kluge, Koordinator der Leitlinie, in der Pressemeldung. Während der Pandemie wurde im Krankenhaus immer wieder beobachtet, dass sich Covid-19-Patienten selber auf den Bauch lagern und sich dadurch die Sauerstoffversorgung bessert. Eine große prospektive randomisierte Studie konnte zeigen, dass sich die Häufigkeit späterer Intubationen reduziert, wenn in dieser Krankheitsphase bereits eine Bauchlagerung durchgeführt wird. »Dies ist eine neue wichtige Erkenntnis, die helfen kann, eine Intubation und mechanische Beatmung zu vermeiden«, so Kluge.

»Durch die konsequente kritische Analyse einer Vielzahl von medikamentösen Therapieansätzen zur Behandlung von Covid-19 können wir nun auch einen Katalog von Negativ-Empfehlungen, also Empfehlungen gegen bestimmte Therapien, herausgeben«, fügt Kluge hinzu. Er nennt in der Pressemitteilung zum Beispiel Ivermectin und Rekonvaleszenten-Plasma. In dem Evidence Brief wird geraten, Anakinra und Colchicin nicht zu verabreichen.

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