Neubesetzung der AMNOG-Schiedsstelle |
Ev Tebroke |
01.07.2019 13:10 Uhr |
Hersteller und Kassen sind sich im Nachgang der frühen Nutzenbewertung von Arzneimitteln häufig uneins über die Höhe der Erstattungsbeiträge. Dann kommt der Fall vor die entsprechende Schiedsstelle. / Foto: iStock/milanfoto
Wie der Bundesverband der Arzneimittelhersteller (BAH) in einem Newsletter informiert, haben sich die Spitzenorganisationen der pharmazeutischen Industrie und der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) »einvernehmlich« auf die personelle Besetzung der Schiedsstelle geeinigt, die im Zuge des Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetzes (AMNOG) bei Streitigkeiten zwischen Herstellern und Kassen vermittelt.
Als neuer unparteiischer Vorsitzender wurde demnach Professor Stefan Huster von der Universität Bochum berufen, er tritt die Nachfolge von Professor Jürgen Wasem an. Als neuer Stellvertreter wurde Professor Thorsten Kingreen von der Universität Regensburg ernannt, der damit Herbert Rische ablöst. Die neue Amtsperiode der Schiedsstelle läuft von Juli 2019 bis Juni 2023.
Damit steht nun das Gremium, das im Zuge der frühen Nutzenbewertung von Arzneimitteln in Streitfällen über die Bestimmung der Erstattungsbeträge zwischen Herstellern und Kassen vermittelt. Als weitere unparteiische Mitglieder werden Professor Frank-Ulrich Fricke und Leonhard Hansen berufen, als deren Stellvertreter Heinz Riederer, Wolfgang Kaesbach und Professor Klaus Nagels. Alle fünf waren bereits in den vergangenen vier Jahren Schiedsstellen-Mitglied.
Die Bildung der Schiedsstelle ist im Fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) in § 130 b Absatz 5 geregelt. Neben dem GKV-Spitzenverband sind der BAH, der Verband der forschenden Pharmaunternehmen (vfa), der Bundesverband der pharmazeutischen Industrie (BPI) sowie Pro Generika an der Bestellung des Gremiums beteiligt.