Nachwuchs verzweifelt gesucht! |
Im Land Brandenburg sieht es noch düsterer aus mit der Nachwuchsgewinnung vor Ort und dem vielzitierten »Klebeeffekt«. Dort wäre man schon froh, wenn es überhaupt eine Möglichkeit zum Pharmaziestudium gäbe. Das Land Brandenburg ist neben Bremen das einzige Bundesland in Deutschland, das keine eigenen Pharmazeuten ausbilden kann.
Jens Dobbert, Präsident der LAK Brandenburg, kämpft seit 2012 für ein pharmazeutisches Institut vor Ort. »Wir benötigen dringend einen Studiengang Pharmazie in unserem Land. Es bewerben sich viele Abiturienten aus Brandenburg für einen Studienplatz Pharmazie in Deutschland. Wenn wir einen Teil dieser Bewerber durch ein pharmazeutisches Institut in Brandenburg halten könnten, wäre die Lage womöglich entspannter.«
Demnach haben sich zuletzt 90 Abiturienten aus Brandenburg um einen Pharmaziestudienplatz beworben und 69 einen bekommen– »das ist genau die Zahl an Studienplätzen, die wir uns hier wünschen«, betonte Dobbert kürzlich auf dem PZ-Management-Kongress auf Mallorca. Das Studium im eigenen Bundesland bringe den Klebeeffekt mit sich– die Absolventen bleiben.
Derzeit wird in Cottbus eine neue Universität nur für Medizin gegründet. 2026 sollen hier 200 Medizinstudierende starten– aber die Pharmazie fehlt immer noch, beklagt die LAK. Dabei hätten sich Humanmediziner, Zahnärzte und Apotheker für eine gemeinsame »Hochschule der Heilberufe« ausgesprochen. Für die Apothekerschaft in Brandenburg ist die Verweigerungshaltung der Landesregierung nicht nachvollziehbar.
Auch in Brandenburg sinkt die Zahl der Apotheken kontinuierlich. Im vergangenen Jahr schlossen zehn Offizinen für immer; im ersten Quartal 2023 waren es bereits vier. Ende 2022 gab es demnach noch 553 öffentliche Apotheken; 2017 gab es noch 576 Offizinen. Besonders der Fachkräftemangel erzwinge immer häufiger Schließungen– auch gut gehender Apotheken– im ländlichen und städtischen Bereich. Es sei oft schlichtweg kein Nachfolger oder Personal zu finden.
Wie sehr sich der Nachwuchsmangel im Land verschärft, lässt sich Kammerangaben zufolge auch am massiven Zuwachs an Anfragen für »Schließungen aus besonderem Grund« festmachen. Laut § 23 Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) ist eine Apotheke »zur ständigen Dienstbereitschaft« verpflichtet. Abweichungen hinsichtlich Öffnungszeiten beziehungsweise individuellen Schließzeiten sind Ländersache.
Können Inhaber die Vorgaben nicht gewährleisten und wollen sie ihre Öffnungszeiten verkürzen oder vorübergehend schließen, müssen sie bei der Kammer eine entsprechende Erlaubnis einholen. Im vergangenen Jahr erhielt die Kammer 169 solcher Anfragen, 140 davon hat sie stattgegeben.
Bei fehlender Vertretung ist die Situation oft problematisch. Was tun bei Krankheit, Urlaubswunsch oder familiären Gründen? In 142, also in rund einem Viertel der Brandenburger Apotheken, gibt es nur einen einzigen Apotheker, also keine Vertretungsberechtigten. »Da ist es oft sehr schwierig, den Laden am Laufen zu halten«, so Dobbert.
Um Inhabern zumindest bei den Öffnungszeiten mehr Flexibilität zu bieten, hat die Kammer kürzlich eine geänderte Allgemeinverfügung erwirkt. Mit der neuen Regelung, die seit dem zweiten Quartal 2023 in Kraft ist, kann die Apotheke die sechs Stunden Öffnungszeit selbst festlegen.
Dobbert sieht den Nachwuchsmangel auch dem veränderten Lebenskonzept der jungen Generation geschuldet. In den Bewerbungen junger Absolventen spiegle sich eine moderne Vorstellung von Leben und Arbeiten. Eine Vollzeitstelle werde leider selten angestrebt. Das sei kein Phänomen im Apothekenbereich, sondern ein Ausdruck der Generation, die jetzt in das Berufsleben hineinwächst. »Ich kann nur hoffen, dass sich diese Einstellung einmal ändert, denn eine Versorgung der Bevölkerung kann nun mal nicht nur am Vormittag stattfinden.«