| Cornelia Dölger |
| 26.10.2026 17:00 Uhr |
Beim CSU-Parteitag am vergangenen Wochenende sprachen sich die Delegierten dafür aus, auch Apotheken für die Entlastung der Hausarztpraxen heranzuziehen. / © Imago/STEINSIEK.CH
Eine bessere Versorgung müsse der Maßstab bei den Reformen sein, legt der Parteitag in seinem Leitantrag »Näher am Menschen – für ein bürgernahes und bodenständiges Bayern« fest. Es heißt darin: »Der Erfolg der Reform muss sich konkret an schnelleren Arztterminen und mehr Zeit des Arztes pro Patient messen lassen – alles andere wäre eine Reform am Menschen vorbei.«
Hausärzte bräuchten Entlastung statt zusätzlicher Belastungen, heißt es weiter. Durch die gezielte Delegation geeigneter Aufgaben etwa an Pflegefachkräfte, Physician Assistants und Apotheken können Ressourcen besser genutzt und Wartezeiten für Patienten verkürzt werden.
Die Einführung eines Primärversorgungssystems sehen die Christsozialen als große Chance, die Gesundheitsversorgung besser zu organisieren und effizienter zu machen. Nötig sei, dass der Prozess »weiterhin eng von Hausärzten, Fachärzten, Pflegekräften und Apotheken im Dialog mit der Politik begleitet« werde.
Weitere Schwerpunkte sind der Abbau von Bürokratie im Gesundheitswesen sowie Maßnahmen gegen den Ärztemangel, insbesondere auf dem Land. Dazu will die CSU bestehende Förderprogramme für Landärzte ausbauen und stärker auf mobile Versorgungsangebote setzen.
Von Ärzteseite kamen zuletzt wiederholt Warnungen vor angeblich längeren Wartezeiten – Ursache seien die Kürzungen in der ambulanten Versorgung. Dem widersprach der GKV-Spitzenverband heute. Vorständin Stefanie Stoff-Ahnis nannte die Warnungen einen »Affront gegenüber 75 Millionen gesetzlich Versicherten und deren Arbeitgebern, die über ihre Krankenkassenbeiträge die Honorare der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte finanzieren«. Mit den Drohungen würden die Menschen verunsichert.
Es fielen lediglich Extrazahlungen für die Terminvermittlung weg, so Stoff-Ahnis. Die vorherige Regelung habe sich nicht bewährt. Das 2019 in Kraft getretene Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) sollte Wartezeiten für Patientinnen und Patienten verkürzen. Finanzielle Anreize für Fachärzte sollten für eine schnellere Terminvergabe sorgen. Der Plan ging aber nicht auf, wie auch der Bundesrechnungshof (BRH) kritisierte. Stoff-Ahnis bekräftigte, dass eine Terminvergabe nur noch nach medizinischer Notwendigkeit »überfällig« sei.