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Bundestag
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Mehrheit will GKV-Spargesetz abschließen

Das GKV-Spargesetz wird wie geplant am Freitag in 2./3. Lesung im Bundestag abschließend beraten. Ein Antrag der Grünen- sowie der Linksfraktion, den Entwurf von der Tagesordnung zu streichen, bekam heute im Bundestag keine Mehrheit.
AutorKontaktCornelia Dölger
Datum 08.07.2026  14:51 Uhr

Mit dem Antrag wollten Grüne und Linke erreichen, dass das Gesetz erst nach der Sommerpause abschließend beraten wird; es gebe zu wenig Zeit, um die hastig eingereichten Änderungsanträge seriös prüfen zu können, so das Argumenet. Grünen-Gesundheitssprecher Janosch Dahmen reichte aus diesem Grund heute Vormittag Klage beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ein.

Die Mehrheit im Bundestag sprach sich soeben aber gegen den Antrag der beiden Fraktionen aus. Damit bleibt das als Top 22a geplante Gesetz für Freitag, 10.Juli, auf der Tagesordnung im Bundestag.

Irene Mihalic von den Grünen hatte zuvor kritisiert, das Parlament sei zu einem »Ort der Debattenverweigerung« geworden – wobei sie den heutigen Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) zitierte, der sich 2023 aus der Opposition heraus mit dem Ausdruck gegen das eilige Verfahren zum Gebäudeenergiegesetz gewandt hatte. Bei dem Verfahren hatte das BVerfG seinerzeit entschieden, die abschließende Beratung wegen zu knapper Beratungs- und Prüfzeiten zu verschieben.

»Nicht zack zack in zwei Tagen durch die Tür«

Niemand könne seriös beurteilen, wie sich die zahlreichen Neuerungen auswirkten, so Mihalic. Es handele sich um eines der wichtigten Reformvorhaben der Bundesregierung. »Es geht nicht an, das zack zack in zwei Tagen durch die Tür zu schieben«, so Mihalic. Es gebe keine Notwendigkeit, es in dieser Woche abzuschließen.

Für die Unionsfraktion sprach Steffen Bilger und argumentierte, der Entwurf beruhe wesentlich auf den Empfehlungen der Finanzkommission Gesundheit, der vor 100 Tagen vorgestellt wurde. Es sei normales parlamentarisches Geschäft, dass es Änderungsanträge gebe. Die meisten Stellen seien im Vergleich zum Gesetzestext unverändert. Er sei »erstaunt« über die Empörung; ein Blick zurück in die Zeit der Ampelregierung zeige, dass ausführliche Änderungsanträge und kurze Prüfzeiten auch dort üblich waren. »Diese Gesetz muss so schnell wie möglich kommen«, so Bilger.

Der AfD-Abgeordnete Martin Sichert bezeichnete das Verfahren als zu kurz, zumal einige der Änderungen »katastrophale Auswirkungen« hätten. Das Gesetz so durchzupeitschen, sei demokratiegefährdend.

Linke: Gegen »überstürztes Verfahren«

Dem widersprach Dirk Wiese von der SPD – zumal es im Übrigen die AfD sei, die sich mit Demokratiegefährdung auskenne. Wiese verteidigte die kurze Zeitspanne und führte an, dass im Prinzip seit Ostern Zeit gewesen sei, sich mit dem Gesetz auseinanderzusetzen, da es in weiten Teilen auf den Kommissionsvorschlägen beruhe.

Auch Ina Latendorf von den Linken beklagte den Zeitmangel. Die Bürgerinnen und Bürger hätten ein Recht darauf, dass sich die Abgeordneten gründlich mit dem Gesetz befassten. Die Linke stelle sich gegen »ein überstürztes Verfahren«.

Linken-Gesundheitssprecher Ates Gürpinar erklärte zur Verfassungsklage: »Es ist ein großes demokratisches Problem, wenn Gesetze, die in ihren Auswirkungen für die Menschen weitreichender nicht sein könnten, in einem Schweinsgalopp das Parlament passieren sollen und das Ausmaß der Verschlechterung der Regierung selbst nicht mal klar zu sein scheint.« Das gesamte Verfahren sei von großem Druck begleitet gewesen, die Klage wende sich »gegen die unzulässige Eile des Gesetzgebungsverfahrens«.

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