Mehrheit gegen Erhöhung des ABDA-Beitrags |
Annette Rößler |
22.06.2022 16:30 Uhr |
Der ABDA-Haushalt für das kommende Jahr sieht eine Erhöhung der Beiträge der Mitgliedsorganisationen um durchschnittlich 8,65 Prozent vor. Der Vorstand der Apothekerkammer Berlin möchte aber nicht so viel mehr in die Heidestraße überweisen. / Foto: PZ/Türschmann
Der Entwurf für den Jahreshaushalt 2023 der ABDA liegt seit Ende Mai vor und wird zurzeit in den Mitgliedsorganisationen diskutiert, bevor er in der ABDA-Mitgliederversammlung Ende Juni verabschiedet werden soll. »Viel Zeit für die Einflussnahme ist das nicht«, bemängelte Dr. Björn Wagner, Vizepräsident der Apothekerkammer (AK) Berlin, gestern bei deren Delegiertenversammlung (DV). Wagner stellte den geplanten ABDA-Haushalt vor und hob dabei vor allem auf eine darin vorgesehene Erhöhung der Beiträge um durchschnittlich 8,65 Prozent ab, die er für üppig hält.
Der Vorstand der AK Berlin sei der Meinung, dass eine Beitragserhöhung in diesem Umfang nicht notwendig sei. Denn die ABDA könne durchaus Geld sparen. So seien etwa derzeit 13,5 Stellen im Apothekerhaus nicht besetzt, ohne dass dies für die Mitgliedsorganisationen spürbar nachteilige Auswirkungen habe. Minderausgaben durch eine unvollständige Besetzung dieser Stellen seien daher »möglich und wahrscheinlich«.
Einsparpotenzial sieht der Kammervorstand auch durch eine Effizienzsteigerung der Organisation der ABDA gegeben. Das habe die Strukturanalyse durch den externen Dienstleister B'VM gezeigt. Diese hatte unter anderem festgestellt, dass es in der ABDA momentan häufig eine »Vielfach-Befassung« mit Themen in verschiedenen Gremien gebe, und eine Verschlankung der Bundesvereinigung etwa durch Streichung des Gesamtvorstands empfohlen.
Last, but not least glaubt der Vorstand der AK Berlin, dass die ABDA in Wahrheit über mehr Rücklagen verfügen könnte, als sie im Haushaltsentwurf angesetzt hat. Durch Steuerrückzahlungen und ausstehende Beitragseinnahmen seien etwa 4 Millionen Euro mehr liquide Mittel zu erwarten, die die Bundesvereinigung zuächst einmal verplanen solle, bevor sie die Mitgliedsorganisation zur Kasse bittet.