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Coronavirus-Pandemie

Mehr Take-Home-Rezepte für Suchtkranke

Die Corona-Pandemie bringt große Herausforderungen auch für die Substitutionspraxen und -ambulanzen in Deutschland mit sich. Ein Teil der Lösung könnten erweiterte Take-Home-Möglichkeiten sein.
Christiane Berg
31.03.2020  16:04 Uhr

Es gehe jetzt um ein pragmatisches Abwägen zwischen Sicherstellung der Versorgung und dem Infektionsschutz. Das hat die Konferenz der Vorsitzenden von Qualitätssicherungskommissionen der Kassenärztlichen Vereinigungen in Deutschland bereits Mitte dieses Monats in einer Stellungnahme zur Opioid-Substitution und Covid-19 deutlich gemacht.

»Die Substitutionspraxen sind insbesondere durch die tägliche Vergabe des Substituts unter Sicht potenzielle Zentren für die Verbreitung des neuen Coronavirus. Bereits ein infiziertes Teammitglied oder eine Patienten-Infektion kann zur Schließung der Praxis führen«, heißt es in dem Papier, das bundesweit an alle KVen gesandt worden ist. Im Vergleich zu anderen Behandlungszentren stünden bei Schließungen dieser Praxen jedoch kaum alternative Vergabestellen zur Verfügung. Deshalb seien Maßnahmen zu ergreifen, die die Kontakte zwischen allen Beteiligten auf das unumgängliche Maß beschränken.

»Es muss darum gehen, in den kommenden Wochen mittels Abgaben zur eigenverantwortlichen Einnahme beziehungsweise vermehrter Ausstellung von Take-Home-Rezepten die Besuchsfrequenz in den Praxen und Ambulanzen möglichst gering zu halten«, betonten heute die federführenden Autoren des Statements, Hans-Günter Meyer-Thompson, Vorsitzender der KV-Qualitätskommission Substitutionsbehandlung, und Peter Jeschke, Vorsitzender der KV-Qualitätssicherungskommission Sachsen-Anhalt, im Gespräch mit der PZ. Die novellierten gesetzlichen Bestimmungen der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) und der Bundesärztkammer-Richtlinie (BÄK-RL) ließen dies weitgehend zu.

Die Ausweitung von Verordnungen mit Abgaben zur eigenverantwortlichen Einnahme bei stabil substituierten Patienten sei kein Problem. Rezepte, die bislang eine Abgabe für sieben Tage vorsahen, könnten auf zwei bis vier Wochen ausgedehnt werden. Die verordneten Substitute könnten gegebenenfalls auch wöchentlich in Teilmengen beziehungsweise in begründeten Einzelfällen in der für bis zu 30 Tage benötigten Menge abgegeben werden. Die Verantwortung für die Feststellung der Take-Home-Fähigkeit des Patienten liege in der Hand der verordnenden Ärzte.

Das gelte auch für nicht stabile Patienten im Sinne der BtMVV und BÄK-RL, bei denen jedoch noch sorgfältiger zwischen suchtmedizinischen und infektionspräventiven Aspekten abgewogen werden müsse. Instabile Patienten unter Buprenorphin könnten in Einzelfällen mit der Take-Home-Verordnung des Kombinationspräparats Buprenorphin/Naloxon ausgestattet werden. Dieses Substitutionsmittel weise ein sehr geringes Missbrauchspotenzial auf. Darüber hinaus könne die Umstellung von sublingual einzunehmendem Buprenorphin auf das Depotpräparat sinnvoll sein. Auch die Ausstellung von Z-Rezepten (einmal wöchentlich für zwei Tage) zur eigenverantwortlichen Einnahme sei zulässig.

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