Die Debatte über eine Neuregelung der Organspende gewinnt wieder an Fahrt. / © Adobe Stock/Alexander Raths
Im Ringen um mehr Organspenden unterstützen mehr als 200 Bundestagsabgeordnete einen fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf zur Einführung einer Widerspruchsregelung. Der Grünen-Gesundheitspolitiker Armin Grau sprach als Mitinitiator von einem starken Signal, insbesondere für die mehr als 8000 Menschen auf der Warteliste. Mit der Widerspruchslösung werde sich die Chance auf ein Spenderorgan für viele Menschen erhöhen.
Den Gesetzentwurf, der jetzt beim Bundestag eingereicht wurde, haben 245 Abgeordnete unterzeichnet – insgesamt gibt es 630 Abgeordnete. Die Initiative der Gruppe, der Abgeordnete von Union, SPD, Grünen und Linken angehören, zielt auf eine grundlegende Regeländerung: Erwachsene sollen automatisch als Spender nach dem Tod gelten, außer sie haben vorher aktiv widersprochen. Bisher ist für Organentnahmen eine ausdrückliche Zustimmung nötig.
Die CDU-Abgeordnete und Mitinitiatorin Gitta Connemann sagte dem »Stern«, die Widerspruchsregelung zwinge niemanden zur Organspende. »Aber sie fordert uns auf, eine Entscheidung zu treffen. Ja oder Nein. Spenden oder widersprechen. Klarer geht es nicht.« Zu dem Gesetzentwurf sollen nach der Sommerpause konkrete parlamentarische Beratungen beginnen.
Noch in diesem Jahr will der Mitinitiator und gesundheitspolitische Sprecher der SPD, Christos Pantazis, die Reform im Deutschen Bundestag zur Entscheidung bringen. »Als Arzt weiß ich, was ein Spenderorgan für einen schwerkranken Menschen bedeuten kann: die Chance auf Weiterleben, auf Lebensqualität und auf eine neue Perspektive«, teilt er in einer Pressemitteilung mit. »Wir sollten deshalb die Chance dieses breiten fraktionsübergreifenden Gesetzgebungsverfahrens nutzen.«
Der Bundestag hatte Ende Juni bereits in einer allgemeinen Aussprache über neue Wege für mehr Organspenden debattiert. Damals warb die Gruppe bereits für eine Widerspruchsregelung. Formiert hat sich allerdings auch eine zweite fraktionsübergreifende Abgeordnetengruppe, die dies strikt ablehnt. Sie strebt bessere Aufklärung und eine leichtere Dokumentation des eigenen Willens an.
Ein erster Anlauf für eine Widerspruchsregelung war 2020 gescheitert.