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Rheuma

Medikation vor der Schwangerschaft planen

Die meisten Rheuma-Patientinnen mit Kinderwunsch können eine Schwangerschaft in Betracht ziehen, ohne Nachteile für die Gesundheit von Mutter und Kind befürchten zu müssen. Doch sollte die Medikation vorab genau geplant werden, rät die Deutsche Gesellschaft für Rheumatologie (DGRh).
Christiane Berg
21.03.2022  08:00 Uhr

Gegebenenfalls ist ein Medikamentenwechsel zu erwägen. Denn: Nicht alle Rheuma-Medikamente sind im Rahmen einer Schwangerschaft sicher und verträglich für das Kind. So sollte zum Beispiel »das häufig eingesetzte Methotrexat ein bis drei Monate vor der Schwangerschaft abgesetzt werden«, warnt Professor Dr. Christof Specker in einem aktuellen DGRh-Statement. »Auch Cyclophosphamid sollte wegen der Gefahr von Fruchtschäden nicht eingesetzt werden. Andere Mittel wie Leflunomid werden vorsichtshalber abgesetzt, weil wir nicht wissen, ob das Kind geschädigt werden könnte«, unterstreicht der Rheumatologe und Sprecher des DGRh-Arbeitskreises »Schwangerschaft« mit Verweis auf die Empfehlung einer Expertengruppe der Europäischen Liga gegen Rheuma (EULAR) zum Einsatz von Antirheumatika während Schwangerschaft und Stillzeit.

Die Einschränkungen in der Anwendung von Therapieoptionen, die nachgewiesen teratogen sind beziehungsweise für die keine ausreichenden Sicherheitsdaten für das Kind vorliegen, seien während einer Schwangerschaft unbedingt zu berücksichtigen.

Behandlung in der Schwangerschaft fortsetzen

Gemäß der EULAR-Expertengruppe sei jedoch die effektive medikamentöse Therapie aktiver entzündlicher rheumatischer Erkrankungen mit angemessener Sicherheit auch für das Kind während der Schwangerschaft und Stillzeit grundsätzlich möglich, macht Specker deutlich. Unter den Biologika seien insbesondere Tumornekrosefaktor-Inhibitoren wie Adalimumab, Certolizumab pegol, Etanercept und Infliximab am besten untersucht und scheinen gemäß neuerer Studien im ersten und zweiten Trimester sicher zu sein.

Auch wenn die medikamentöse Therapie in der Schwangerschaft gegebenenfalls umgestellt werden muss: »Wir raten den Patientinnen heute, die Behandlung grundsätzlich fortzusetzen«, unterstreicht der DGRh-Präsident Professor Dr. Andreas Krause und nennt dafür mehrere Gründe. Zum einen erhöhe die Therapie per se die Chance einer Schwangerschaft. Die Erfahrungen hätten zudem gezeigt, dass eine hohe Krankheitsaktivität nicht nur die die Fruchtbarkeit mindern, sondern – im Fall einer Schwangerschaft – auch das Geburtsgewicht und die Größe des Kindes herabsetzen kann.

Hinzu komme, dass die Rheuma-Erkrankung der werdenden Mutter in den Monaten der Schwangerschaft und Stillzeit unbehandelt fortschreiten und gegebenenfalls unumkehrbare Schäden verursachen könne. Die medikamentöse Kontrolle der Krankheit der Mutter könne erforderlich sein, da diese selbst eine Bedrohung für das Wohlbefinden des Fötus und das Schwangerschaftsergebnis darstellen könne.

Generell, so die DGRh, müsse die Rheuma-Therapie leitliniengemäß und sequenziell unter Berücksichtigung der Krankheitsaktivität, Prognose und Begleiterkrankungen erfolgen. Bei engmaschiger Therapiekontrolle und -anpassung sei es heute studiengemäß möglich, die Rheuma-Erkrankung vollständig zu beherrschen und Patientinnen auch während einer Schwangerschaft vor Krankheitsschüben zu schützen, macht die Fachgesellschaft deutlich.

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