Medikamente vor Hitze schützen |
Insuline gehören zur Lagerung in den Kühlschrank und sollten bei sommerlichen Temperaturen von der Apotheke nach Hause in einer Kühlbox transportiert werden. Ist eine Patrone in Gebrauch, muss sie nicht permanent gekühlt werden. / Foto: ABDA
Die meisten Medikamente sollten zwischen 15 und 25 Grad gelagert werden. »Die meisten Arzneimittel kann man auch an einem heißen Sommertag ohne Bedenken von der Apotheke nach Hause tragen. Aber man darf sie nicht auf Dauer zu warm aufbewahren«, sagt Thomas Benkert, Vizepräsident der Bundesapothekerkammer. Deshalb solle man seine Medikamente zuhause nicht auf dem sonnigen Fensterbrett lagern, sondern lieber in einem Schrank.
Viele Arzneimittel gehören aber auch zur Lagerung in den Kühlschrank, zum Beispiel Insuline und andere Medikamente mit Proteinstruktur wie monoklonale Antikörper. Wenn es auf der Verpackung vermerkt ist, sollten sie zwischen 2 und 8 Grad aufbewahrt werden. Einige Präparate sind kühlkettenpflichtig, das heißt, sie müssen auch während des Transports auf diese Temperatur gekühlt werden – nicht nur vom Handel in die Apotheke, sondern auch von der Apotheke zum Patienten. »Diese Medikamente eignen sich nicht für einen Versand per Post«, betont Benkert und empfiehlt, kühlpflichtige Arzneimittel in einer Apotheke vor Ort zu beziehen.
Wärmeempfindliche Medikamente können unterwegs in einer Kühltasche ohne Kühlelemente verstaut werden. Vorsicht bei kühlpflichtigen Medikamenten, deren Transport in der Regel einen Kühlakku erfordert: Sie dürfen unterwegs nicht einfrieren. Sie sollten in der Kühlbox mit einem Handtuch umwickelt werden, um direkten Kontakt zu einem Kühlakku zu vermeiden. Im Sommer können bei Autofahrten Medikamente während der Fahrt unter einem Vordersitz verstaut werden, denn hier bleibt es relativ kühl.
»Hitze kann Arzneimittel beschädigen, ohne dass das äußerlich erkennbar ist«, warnt die ABDA und nennt als Beispiel Asthmasprays. Werden diese in der direkten Sonne gelagert, können sich Dosiergenauigkeit und Wirksamkeit verändern. Andere Veränderungen kann man auch sehen. Sind zum Beispiel Zäpfchen einmal geschmolzen, können sich die Wirkstoffe in der Grundlage ungleichmäßig verteilen. Das macht sie auch nach dem Abkühlen unbrauchbar. Bei Cremes kann Hitze die Konsistenz verändern und die Bestandteile trennen sich. Dann muss das Arzneimittel verworfen werden.